Flugzeug am Himmel: Je näher der Erde, desto geringer die Strahlung.

Flugzeug am Himmel: Je näher der Erde, desto geringer die Strahlung.

Unsplash/Leio McLaren

Höhenstrahlung

Die Strahlengefahr beim Fliegen

Flugbegleiter, Piloten und Vielflieger betroffen: Wer oft und weit fliegt, geht womöglich ein Gesundheitsrisiko ein. Grund ist die sogenannte Höhenstrahlung.

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Was sind die Gefahren beim Fliegen? Die meisten Passagiere dürften bei dieser Frage wohl an einen Absturz, einen Unfall oder Verletzungen durch Turbulenzen denken. Doch Menschen, die viel mit dem Flugzeug unterwegs sind, sind noch einem anderen und viel alltäglicheren Risiko ausgesetzt: der sogenannten Höhenstrahlung. «Piloten, flugbegleitendes Personal oder berufliche Vielflieger können, vor allem wenn sie häufig Langstrecken auf den nördlichen Polrouten fliegen, Strahlendosen erhalten, die durchaus vergleichbar sind mit Dosen in Berufsgruppen, die ionisierende Strahlung einsetzen oder mit radioaktiven Quellen umgehen», warnt das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz.

Doch was ist Höhenstrahlung überhaupt? Die vereinfachte Antwort lautet: Ständig kollidieren hochenergetische atomare Teilchen aus dem Kosmos mit Bestandteilen der Erdatmosphäre und erzeugen dabei neue Teilchen. All diese Partikel bilden zusammen die Höhenstrahlung, die Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen haben kann. So warnt die amerikanische Raumfahrtbehörde Nasa, die kosmische Strahlung produziere «freie Radikale, die Zellfunktionen verändern können». Es besteht der Verdacht, dass sich so etwa das Krebsrisiko erhöhen könnte. Mit zunehmender Nähe zur Erde wird die Strahlung schwächer.

Höhere Dosis als in der Kerntechnik

Wie hoch die Strahlendosis in einem Flugzeug ist, hängt unter anderem ab von der Dauer, Höhe und Strecke des Fluges sowie von der Sonnenaktivität. Eine Möglichkeit, sich vor der Strahlung abzuschirmen, gibt es bisher nicht. So gilt Luftfahrtpersonal für das Bundesamt für Strahlenschutz als überwachungspflichtig, «wenn es in einem Beschäftigungsverhältnis gemäß deutschem Arbeitsrecht steht und während der Flüge durch Höhenstrahlung eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr erhalten kann».

Laut Strahlenschutzregister lag die durchschnittliche effektive Jahresdosis beim fliegenden Personal im Jahr 2016 bei 1,96 Millisievert pro Jahr. Das ist deutlich mehr als bei anderen Berufsgruppen mit sogenannten «strahlenexponierten Arbeitsgebieten», wie zum Beispiel Medizin (0,33) oder Kerntechnik (0,86). Nur sogenannte Radon-Arbeitsplätze, etwa in Bergwerken, haben mit 3,56 Millisievert eine höhere durchschnittliche Dosis.

Airlines müssen Daten übermitteln

So müssen Fluggesellschaften die Strahlenbelastung pro Flug anhand von Flugdaten errechnen und dem Luftfahrt-Bundesamt mitteilen. Dieses übermittelt die Monatsdaten an das Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz. Gegebenenfalls sind die Flugzeugbetreiber dann auch verpflichtet, die Strahlendosis von Mitarbeitern durch eine entsprechende Personal- und Einsatzplanung zu reduzieren.

Allerdings ist die Strahlenbelastung nicht immer perfekt vorhersagbar. So entdeckten Forscher des Nasa-Forschungsprogramms Armas, dass es besonders über Nordatlantik und Nordpazifik sogenannte Strahlungswolken gibt, in denen die Belastung durch Änderungen im Weltraumwetter für eine gewisse Zeit lokal deutlich höher ist. Um im Detail zu verstehen, wann, wo und wie lange diese Wolken auftreten, fehlt es allerdings noch an Messungen.

Vorsicht in der Schwangerschaft

«Ich bin selbst ein Vielflieger und mache mir schon Gedanken darüber», sagte Armas-Forschungschef Kent Tobiska. «Es handelt sich ja um eine Komponente, die man zur üblichen Höhenstrahlung hinzurechnen muss. Das können ein paar Prozent, aber auch bis zu 20 Prozent sein, je nachdem wie viel und auf welchen Routen man fliegt.»

Besondere Vorsicht ist bei schwangeren Frauen geboten. Fliegen diese häufig Langstrecken, «ist aus Gründen des Strahlenschutzes zu empfehlen, die Flüge einschränken», rät das Bundesamt für Strahlenschutz. «Bei den deutschen Fluggesellschaften ist es aus Vorsorgegründen Praxis, schwangere Pilotinnen und Flugbegleiterinnen ausschließ­lich als Bodenpersonal einzusetzen.» Entwarnung gilt dagegen für Gelegenheitsflieger. Für diese sei die zusätzliche Strahlenbelastung durch das Fliegen sehr gering und gesundheitlich unbedenklich, so das Bundesamt. «Das gilt auch für Schwangere und Kleinkinder.»

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