Airbus A321 von Air France in Marseille: Die Flüge nach Lyon dürfen bleiben - vorerst.

Airbus A321 von Air France in Marseille: Die Flüge nach Lyon dürfen bleiben - vorerst.

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Drei Inlandsstrecken werden in Frankreich verboten

Die EU segnet das französische Verbot von Inlandsflügen ab. Die Regierung in Paris musste aber zuvor ein zentrales Detail ändern. In einem ersten Schritt werden dennoch nur drei Strecken verboten.

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Als die Corona-Krise ausbrach, war Frankreich sofort bereit, der nationalen Fluggesellschaft zu helfen. Doch die Regierung in Paris stellte Bedingungen. Air France musste im Gegenzug für die milliardenhohe Staatshilfe Umweltauflagen erfüllen.

Ein zentraler Punkt war ein Verbot von Flügen im Inland - und zwar nicht nur für Air France alleine, sondern gleich für alle Fluglinien. Zum Tragen soll es kommen, wenn Reisende die Strecke innerhalb von zweieinhalb Stunden auch mit dem Zug zurücklegen können. Zudem muss die Bahn auf der Strecke ausreichende Frequenzen anbieten und Verbindungen, die auch wirklich ein Umsteigen auf Langstreckenflüge erlauben.

«De facto eine Diskriminierung»

Die Regierung plante jedoch eine Ausnahme. Strecken, die vor allem von Umsteigern genutzt werden, sollten vom Verbot ausgenommen bleiben. Das gefiel jedoch der Europäischen Kommission nicht. Auch aufgrund der von zwei Beschwerden von Flughäfen und Luftfahrtunternehmen leitete sie eine vertiefte Untersuchung ein. Die Ausnahmeregelung stelle «unabhängig vom Anteil der Fluggäste mit Anschlussflügen de facto eine Diskriminierung dar», lautete das Fazit der EU-Wettbewerbshüter.

Die Ausnahme führe «zu einer Verzerrung des Wettbewerbs zum Schaden von bestehenden oder potenziellen Punkt-zu-Punkt-Luftfahrtunternehmen [...], deren Geschäftsmodell nicht auf Fluggäste mit Anschlussflügen ausgerichtet ist», so die Europäische Kommission weiter. Frankreich musste deshalb den Entwurf anpassen und die Ausnahmeregelung fallen lassen. Zudem wurden die Maßnahmen auf drei Jahre beschränkt, damit ihre Wirksamkeit überprüft werden kann.

Bisher nur Orly betroffen

In der angepassten Version hat die Europäischen Kommission den französischen Gesetzesentwurf am 1. Dezember bewilligt. Und damit steht nun auch konkret fest, welche Strecken künftig nicht mehr von Airlines bedient werden dürfen. Die drei Verbindungen zwischen Paris-Orly und Bordeaux, Nantes sowie Lyon dürfen künftig von niemandem mehr bedient werden. Die Flüge auf diesen Strecken wurden von Air France allerdings bereits früher eingestellt.

Die Flüge zwischen Paris-Charles de Gaulle und Bordeaux sowie Nantes dürfen dagegen bleiben, da die Fahrzeit mit dem Zug über zweieinhalb Stunden liegt. Doch auch sie sind gefährdet. «Sofern in Zukunft bessere Zugverbindungen mit ausreichenden Frequenzen und angemessenen zeitlichen Abstimmungen, insbesondere im Hinblick auf Anschlüsse, angeboten werden können», könnten die Flugverbindungen ebenfalls verboten werden, schreibt die EU.

Änderungen könnten noch kommen

Die Flüge zwischen Paris-Charles de Gaulle und Rennes sowie Lyon und von Lyon nach Marseille sind ebenfalls weiterhin erlaubt. Das Angebot auf der Schiene sei dort ungenügend, erklärt die EU. Auch wenn für die Zugfahrt weniger als zweieinhalb Stunden dauere, «gibt es keine Möglichkeit, ausreichend früh am Morgen am Flughafen Paris-Charles de Gaulle beziehungsweise am Flughafen Lyon-Saint Exupéry [...] anzukommen oder ausreichend spät am Abend von dort abzureisen», erklärt die EU-Kommission.

Die ganze Entscheidung der EU-Kommission können Sie hier herunterladen und nachlesen.

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