Viele Betreiber müssen ihre Airbus A220 auf gleich zwei Probleme überprüfen. Zum einen droht den Fluggästen bei einer Notlandung Gefahr durch die Handgepäckfächer. Zum anderen besteht das Risiko eines Kraftstofflecks.
Der Airbus A220 war einst als Bombardier C-Series zur Welt gekommen. Heute wird er von der Airbus Canada Limited Partnership gebaut, wodurch immer noch Transport Canada die zuständige Luftfahrtbehörde ist. Und genau die hat kürzlich zwei Lufttüchtigkeitsanweisungen (im Englischen Airworthiness Directive oder kurz AD) zum Modell herausgegeben, von denen viele Betreiber betroffen sind.
Die erste Anweisung trat am 10. März in Kraft. Es geht um falsche Befestigungselemente an der Verbindung zwischen Flügel und Rumpf von A220-100 und A220-300. Airbus hat laut Transport Canada bei Nacharbeiten in der Endmontagelinie festgestellt, dass Befestigungselemente aus Titan an einer Schnittstelle zwischen der Unterhaut des äußeren Flügelkastens und dem mittleren Flügelkasten verbaut wurden. Richtig wären Elemente aus Nickellegierung gewesen.
«Die Verwendung von Titan-Befestigungselementen könnte ohne entsprechende Korrektur zu einer Verringerung der Verbindungsfestigkeit und zu möglichen Schäden und Verlusten der Haupt-/Ermüdungsstruktur führen», so die Behörde. «Es besteht zudem die Gefahr eines Kraftstofflecks, wenn das Befestigungselement versagt und sich aus der Verbindung löst.»
Innerhalb von 500 Flügen ab Inkrafttreten der Lufttüchtigkeitsanweisung oder spätestens bei Erreichen von 10.000 Flügen müssen Betreiber der betroffenen A220 die Befestigungselemente überprüfen, lautet die Anweisung. Werden dabei Elemente aus Titan gefunden oder solche, die nicht identifiziert werden können, ist Airbus zu informieren und nach Instruktionen des Flugzeugbauers vorzugehen.
Die zweite Lufttüchtigkeitsanweisung von Transport Canada tritt am 17. März in Kraft. Bei ihr geht es um die Handgepäckfächer im Airbus A220. «Bei einer während der Produktion durchgeführten Qualitätsprüfung wurde festgestellt, dass bei einigen der Zugstangen, die die Gepäckfächer über Kopf in der Passagierkabine stützen, der Gewindeeingriff der Spannschraube in der Zugstange nicht ausreichend war», schreibt die Behörde.
Die Untersuchung ergab, dass alle Handgepäckfächer in einem Flugzeug betroffen sein können. «Die betroffenen Spurstangen stützen die Gepäckfächer während einer Notlandung», erklärt Transport Canada in der Anweisung. «Wenn sie sich lösen, besteht das Risiko, dass die Gepäckfächer die Insassen der Passagierkabine treffen.»
Nun müssen die Stangen überprüft werden. Sollten Mängel auffallen, ist nur eine neue Einstellung nötig, nicht der Einbau neuer Teile. Die Betreiber der von der Anweisung betroffenen Flugzeuge haben dafür viel Zeit: 48 Monate ab Inkrafttreten der Anweisung.
Betroffen von beiden Lufttüchtigkeitsanweisungen sind Airbus A220-100 und A220-300 bestimmter Seriennummern. Zu den Betreibern gehören bei beiden Anweisungen Delta Air Lines, Air Baltic, Swiss, Korean Air, Air Tanzania, Breeze Airways, Cyprus Airways, Egypt Air, Jetblue, Air Austral, Air France, Iraqi Airways und ITA Airways. Bei der ersten Anweisung kommen auch Betreiber der Businessjet-Variante des Airbus A220, genannt ACJ220, hinzu.
aeroTELEGRAPH bat zwei der betroffenen Fluglinien um Stellungnahme. Lufthansa-Group-Tochter Swiss erklärt: «Die Umsetzung der beiden neuen Lufttüchtigkeitsanweisungen der kanadischen Luftfahrtbehörde ist in Vorbereitung. Wir führen erforderliche Inspektionen stets innerhalb der vorgeschriebenen Intervalle durch und planen sie dabei immer so früh wie möglich in geeignete Bodenzeiten der Flugzeuge ein.»
Air Baltic erklärt, sie sei sich der kürzlich von Transport Canada herausgegebenen Anweisungen bewusst, und bestätigt, dass ihre Airbus-A220-300-Flotte teilweise betroffen ist. «Die Inspektionen sind im Gange, einige betroffene Flugzeuge haben den Prozess bereits abgeschlossen», teilt die lettische Fluggesellschaft mit.