Neue Nachtzuschläge
So teuer ist es künftig, spätabends in Zürich zu starten
Gegner wollen die Betriebszeiten des Flughafens Zürich um 30 Minuten verkürzen. Der Airport wehrt sich mit Argumenten - und Preisaufschlägen für späte Starts und Landungen. Um welche Beträge geht es bei welchem Flugzeugmodell?
Lärmklasse V, zum Beispiel Airbus A220: Für einen Start zwischen 23:15 Uhr und 23:30 wird ein Zuschlag von 600 Franken fällig (bisher 400 Franken). Zwischen 21 und 22 Uhr kostet der Start unverändert 50 Franken.
Lärmklasse IV, zum Beispiel Boeing 787: Für einen Start zwischen 23:15 Uhr und 23:30 wird ein Zuschlag von 1200 Franken fällig (bisher 800 Franken). Zwischen 21 und 22 Uhr kostet der Start unverändert 100 Franken.
Lärmklasse III, zum Beispiel Embraer E190: Für einen Start zwischen 23:15 Uhr und 23:30 wird ein Zuschlag von 2500 Franken fällig (bisher 1500 Franken). Zwischen 21 und 22 Uhr kostet der Start unverändert 200 Franken.
Lärmklasse II, zum Beispiel Airbus A340: Für einen Start zwischen 23:15 Uhr und 23:30 wird ein Zuschlag von 5000 Franken fällig (bisher 3000 Franken). Zwischen 21 und 22 Uhr kostet der Start unverändert 400 Franken.
Lärmklasse I, zum Beispiel Airbus A330-300: Für einen Start zwischen 23:15 Uhr und 23:30 wird ein Zuschlag von 10.000 Franken fällig (bisher 6000 Franken). Zwischen 21 und 22 Uhr kostet der Start unverändert 800 Franken.
Lärmklasse V, zum Beispiel Airbus A220: Für einen Start zwischen 23:15 Uhr und 23:30 wird ein Zuschlag von 600 Franken fällig (bisher 400 Franken). Zwischen 21 und 22 Uhr kostet der Start unverändert 50 Franken.
Lärmklasse IV, zum Beispiel Boeing 787: Für einen Start zwischen 23:15 Uhr und 23:30 wird ein Zuschlag von 1200 Franken fällig (bisher 800 Franken). Zwischen 21 und 22 Uhr kostet der Start unverändert 100 Franken.
Lärmklasse III, zum Beispiel Embraer E190: Für einen Start zwischen 23:15 Uhr und 23:30 wird ein Zuschlag von 2500 Franken fällig (bisher 1500 Franken). Zwischen 21 und 22 Uhr kostet der Start unverändert 200 Franken.
Lärmklasse II, zum Beispiel Airbus A340: Für einen Start zwischen 23:15 Uhr und 23:30 wird ein Zuschlag von 5000 Franken fällig (bisher 3000 Franken). Zwischen 21 und 22 Uhr kostet der Start unverändert 400 Franken.
Lärmklasse I, zum Beispiel Airbus A330-300: Für einen Start zwischen 23:15 Uhr und 23:30 wird ein Zuschlag von 10.000 Franken fällig (bisher 6000 Franken). Zwischen 21 und 22 Uhr kostet der Start unverändert 800 Franken.
Fluglärm ist fast überall ein Zankapfel. So auch in Zürich. Vergangenen April wurde von einer Interessengruppe eine Volksinitiative eingereicht, die verlangt, dass die Betriebszeiten des größten Schweizer Flughafens um 30 Minuten verkürzt werden. Nach 23 Uhr dürften demnach nur noch bei extremen Wetterereignissen oder Notfällen Flugzeuge starten und landen.
Heute nutzen Fluglinien die halbe Stunde zwischen 23:00 und 23:30 Uhr für verspätete Starts und Landungen. Das können sie ohne besondere Bewilligung. Genau das ist aber den kritischen Stimmen ein Dorn im Auge. Sie wollen den Betrieb in Zürich strikt auf 6 Uhr bis 23 Uhr begrenzen.
«Möglichst pünktlich und mit möglichst leisen Flugzeugen»
Der Flughafen Zürich wehrt sich gegen das Begehren. «Ohne die Möglichkeit zum Verspätungsabbau nach 23:00 Uhr könnten diverse Interkontinentalverbindungen nicht mehr zuverlässig angeboten werden», argumentiert er. Neben den letzten Verbindungen am Abend würden auch Flüge auf Mittel- und Kurzstrecken wegfallen sowie weitere Langstreckenverbindungen am Tag, die mit demselben Flugzeug bedient würden. Zudem verstoße die Volksinitiative gegen nationales Recht, da in der Konzession vom Bund festgehalten sei, dass der Flughafen von o6:00 bis 23:30 Uhr für den zivilen Luftverkehr geöffnet sei.
Zugleich versucht der Airport, dem Volksbegehren den Wind aus den Segeln zu nehmen. Er hat deshalb angekündigt, die Lärmzuschläge für Starts und Landungen nach 23:00 Uhr erhöhen zu wollen. Sie sind abgestuft nach Lärmklassen der Flieger und nach Uhrzeit. Das sei eine «Lenkungsmaßnahme, damit möglichst pünktlich und mit möglichst leisen Flugzeugen geflogen wird», erklärt der Flughafen Zürich.
Erhöhte Gebühren in der umstrittensten Zeit
Die geplanten Erhöhungen, die noch von der Luftfahrtbehörde bewilligt werden müssen, betreffen ausschließlich die umstrittene Zeit zwischen 23:00 und 23:30 Uhr. Die Anpassungen betragen bei den Starts je nach Zeitpunkt und Flugzeugmodell zwischen 200 und 4000 Franken, rund 215 bis 4260 Euro. Bei den Landungen sind es maximal 200 Franken, die zu den restlichen Gebühren hinzukommen. Doch um welche Beträge geht es bei welchen Flugzeugen genau?
Erfahren Sie in der oben stehenden Bildergalerie, welcher Zuschlag in Zürich nachts bei einem Start mit welchem Flugzeugmodell fällig wird. Ein Klick aufs Foto öffnet die Galerie im Großformat.