Blackbox: Neben Flugdatenschreiber und Stimmenrekorder wollen manche auch Videoaufzeichnungen.

Blackbox: Neben Flugdatenschreiber und Stimmenrekorder wollen manche auch Videoaufzeichnungen.

L-3

Forderung des NTSB

Videokameras im Cockpit könnten bei Aufklärung helfen

Videokameras in Cockpits könnten bei der Aufklärung von Flugzeugunfällen helfen. Die Verkehrssicherheitsbehörde der USA fordert eine Pflicht - stößt aber auf breiten Widerstand.

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Um nach einem Flugzeugabsturz möglichst schnell die Ursache klären zu können, brauchen die Ermittler die Blackbox. Sie besteht aus zwei unabhängigen Teilen: Dem Flugdatenschreiber und dem Cockpit-Stimmenrekorder. Die nahezu unzerstörbaren Geräte zeichnen Daten auf, die bei der Untersuchung Aufschluss darüber geben können, was zum Unfall geführt hat.

Mit der Aufzeichnung der Flugdaten (unter anderem Flughöhe, Geschwindigkeit, Stellungen der Ruder oder Klappen sowie Einstellung des Autopiloten) und der Stimmen im Cockpit gibt es eine weitere Quelle, die bei der Aufklärung helfen würde. Sie wird jedoch bisher nicht genutzt. Videokameras würden den Ermittlern zusätzlich visuelle Einblicke in das Geschehen im Cockpit geben.

NTSB kämpft seit Jahren

Das National Transport Safety Board NTSB hat eine klare Meinung zu den Kameras. Erstmals unterbreitete die Verkehrssicherheitsbehörde der USA den Vorschlag zur Installation der visuellen Geräte im Jahr 2000. Damals lehnten die meisten Fluggesellschaften die Idee ab. Die Kosten seien zu hoch und der Eingriff in die Privatsphäre der Piloten nicht vertretbar.

Jetzt wiederholt das NTSB seine Forderung in einer Wunschliste der wichtigsten Dinge zur Verbesserung der Sicherheit. «Ein solches Video wäre bei der Ermittlung der Handlungen der Flugbesatzung bei den jüngsten Abstürzen in Texas, Indonesien und Äthiopien äußerst hilfreich gewesen», erklärt sie. Gemeint sind damit die Unfälle einer Boeing 767 von Atlas Air im Auftrag von Amazon Air sowie die Unglücke der Boeing 737 Max von Lion Air und Ethiopian Airlines.

Kein Gesetz für Videorekorder

Gegner argumentieren jedoch, dass man mit dem Videomaterial nicht viel mehr Informationen erhalte als mit den bisherigen Systemen. Das NTSB widerspricht. Wenn Piloten etwa außer Gefecht gesetzt seien, sei das nur schwer über Stimmrekorder und Flugdaten festzustellen. Gesetzlich zwingen kann das National Transport Safety Board die Airlines aber nicht.

Auch die Federal Aviation Administration FAA äußerte sich wiederholt zu den Videorekordern an Bord von Flugzeugen. Sie wollen dieses System nicht vorschreiben, so die Luftfahrtbehörde der USA. Sie seien teuer und die Privatsphäre der Piloten werde tangiert.

Icao ist auch dafür

In der lang anhaltenden Debatte, in der aktuell noch Bequemlichkeit und Kosten schwerer als die Sicherheit wiegen, nahm auch ein Gremium der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation Icao Stellung. «Die Verfügbarkeit von Videoaufzeichnungen der Situation im Cockpit, die den Ermittlern zur Verfügung stehen, könnte den Prozess der Untersuchung effizient beschleunigen»,  schrieb es 2017. Eine Empfehlung wollte es aber damals nicht abgeben.

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