Letzte Aktualisierung: um 14:31 Uhr

Klage gegen Edreams und Google

Ryanair verschärft Kampf gegen Buchungsportal

Diverse Buchungsportale kaufen bei Google Anzeigen, um Tickets von Ryanair zu verkaufen. So täuschten sie die Nutzer, sagt die Billigairline. Nun klagt sie gegen Edreams und Google.

Einmal hat Ryanair schon gewonnen. Vergangenen Januar entschied das Hamburger Landgericht zugunsten der Billigairline. Sie hatte gegen das Buchungsportal Edreams geklagt, weil dieses über so genannte Subdomains den Anschein erweckte, selbst Ryanair zu sein. Wer nach «Ryanair Tickets» suchte, dem wurde etwa bei Google ganz zuoberst auf der Resultateseite eine Werbung für Ryanair-Flüge angezeigt, die auf die Internetadresse ryanair.edreams.de verwies. Klickte der Nutzer darauf, kam er auf die Buchungsseite von Edreams, die ähnlich wie ein Angebot von Ryanair aussah.

Das sei eine Täuschung der Kunden, so Ryanair. Kunden würden durch Edreams auch zusätzlichen Kosten ausgesetzt, weil das Portal ja an der Buchung mitverdienen will und Gebühren verlangt. Zudem habe es mit solchen Buchungen immer wieder Probleme gegeben, beklagen sich die Iren. Edreams versäume es, grundlegende Informationen über Flugänderungen, Online Check-In, Service für besonders Hilfsbedürftige und Kontaktdaten weiterzuleiten. «Das führt zu vielen verpassten Flügen und wiederholten Problemen mit Kunden», so die Airline.

Kein Vertriebsabkommen mit Edreams

Nun klagt Ryanair auch am High Court of Justice in Großbritannien. Gleichzeitig rief die Fluggesellschaft die Kommission für Verbraucherschutz an. Im Fokus steht wiederum Edreams. Mit der Technik des Screenscraping werden die Tarife von Ryanair bei Edreams dargestellt. Nutzer würden dorthin aber mittels nicht existierender Tarife angelockt und erst noch mit zusätzlichen Gebühren belastet, so Ryanair. Die Billigairline möchte, dass Kunden direkt bei ihr buchen. Mit Edreams hat sie kein Vertriebsabkommen.

Ryanair hat bei der neuesten Klage auch Google im Visier, da der Internetriese die angeblich verwirrenden Anzeigen zulässt. Man habe nichts dagegen, dass Google Werbung verkaufe. Die Anzeigen dürften aber nicht falsche Tatsachen vorgaukeln, wie das eben Edreams mache. Ryanair arbeitet bei Flügen mit Google zusammen. Die Flüge der Iren sind via Google Flights buchbar.

Im Prinzip legal, aber…

Screenscraping ist per se nicht illegal. Im April 2014 hatte der deutsche Bundesgerichtshof eine Klage von Ryanair abgewiesen. Buchungsportale förderten die Preistransparenz und erleichterten es den Kunden, den günstigsten Flug zu finden. Heikel werde es nur, wenn sie die Nutzer täuschen und verschleiern, dass sie selbst eine Gebühr auf den Preis schlagen.

⇒ Ergänzung vom 2. Dezember, 13:30 Uhr: Edreams hat inzwischen reagiert und ändert seine Praxis.