Letzte Aktualisierung: um 13:17 Uhr

Corona-Krise

Rückholflüge können für Urlauber teuer werden

Deutschland holt gestrandete Urlauber aus aller Welt zurück. Gratis ist das für die Passagiere nicht. Die Kosten können mitunter sogar hoch sein.

Wie komme ich denn nun nach Hause? Das fragten sich zu Beginn vergangener Woche rund 200.000 deutsche Touristen, die aufgrund der Corona-Krise im Ausland festsaßen. Mittlerweile sind rund 150.000 von ihnen zurück in Deutschland.

Bei den verbliebenen 50.000 ist die Rückkehr schwierig. Denn die Länder, in denen sie gestrandet sind, haben Ausgangssperren verhängt oder Flughäfen geschlossen. Umso wichtiger sind daher die vom Auswärtigen Amt gecharterten Rückholflüge, die Fluggesellschaften wie Lufthansa, Condor, Tuifly oder Sundair seit dem 17. März durchführen.

Nicht kostenlos

Obwohl es sich um eine Aktion der Regierung handelt, sind die Flüge für die Passagiere nicht gratis. Zwar hat die Bundesregierung zunächst 50 Millionen Euro für die Rückholaktion bereitgestellt. Dennoch heißt es auf einer Infoseite des Auswärtigen Amtes: «Es muss niemand in Vorleistung treten. Allerdings werden die Betroffenen einen im Konsulargesetz festgeschriebenen Anteil der Kosten tragen müssen.»

Wer mit einem Rückholflug nach Hause reist, muss auch ein Formular ausfüllen und unterschreiben, die sogenannte Erklärung gemäß Paragraf 6 Konsulargesetz. Darin heißt es: «Ich erkenne die gesetzliche Verpflichtung zur Erstattung anteiliger Kosten der Katastrophenmaßnahmen an.» Die Frage ist nun: Wie hoch ist der Anteil?

Ein Anteil in unbekannter Höhe

Wer erwartet, dass das Konsulargesetz einen klaren Anteil regelt, etwa einen Prozentsatz nennt, wird enttäuscht. Dort ist lediglich nachzulesen, dass man «zum Ersatz der Auslagen verpflichtet». Zudem geht diese Pflicht sogar auf Verwandte, Ehegatten und Erben über.

In der aktuellen Corona-Krise gilt aber Paragraf 6 zur Hilfe in Katastrophenfällen. Darin heißt es, dass Hilfe gewährt werden soll und unter besonderen Umständen «von der Geltendmachung der Ansprüche auf Auslagenersatz abgesehen werden» kann. Das Auswärtige Amt erklärt «als Orientierungshilfe», dass die Reisenden der Rückholflüge mit Kosten rechnen können, die vergleichbar sind mit denen eines Economy-Tickets.

Für 800 Euro von Kenia nach Frankfurt

Das kann viel heißen, immerhin gibt es ja zahlreiche verschiedene Economy-Tarife. Die einzelnen Botschaften sind bei Angaben zu den Kosten unterschiedlich konkret. So heißt es auf der Webseite der Botschaft in Australien: «Die genaue Höhe der Kosten steht nicht fest, sie sind aber unter Umständen hoch.»

Die Botschaft in Kenia bietet eine recht konkrete Option: «Wir haben zwei kleine Restkontigente auf Flügen bekommen, die von deutschen Reiseveranstaltern gechartert wurden», heißt es. Die Flüge gehen von Mombasa nach Frankfurt. «Die Kosten liegen bei circa 800 Euro pro Person. Diese werden später von Ihnen in Deutschland eingezogen.» Normalerweise sind Nonstop-Tickets für eine Rückreise zwischen Frankfurt und Nairobi ab rund 550 Euro zu haben.

Hier ist doch eine Anzahlung nötig

Auch in Bezug auf erlassene Vorleistungen gibt es eine Ausnahme. Bei einigen Condor-Flügen, etwa von den Kanaren, müssen die Reisenden 99 Euro anzahlen, die ihnen aber angerechnet werden auf die späteren Kosten. Eine Sprecherin des Ferienfliegers erklärte, man habe dies im Auftrag des Auswärtigen Amtes eingeführt und es solle helfen, die Organisation der Rückholung zu verbessern.

Solch eine Anzahlung dürfte in jedem Fall verhindern, dass Leute sich auf Verdacht für Rückholflüge anmelden, dann aber im letzten Moment absagen. Das geschah etwa in Peru. Dort mahnte der deutsche Botschafter nach dem ersten Rückflug: «Das Rückholprogramm der Bundesregierung ist kein Wunschkonzert.» Wenn sich jemand anmelde, gehe man davon aus, dass er tatsächlich zurückkehren wolle. Für andere Menschen sind die 99 Euro aber womöglich auch eine zusätzliche Belastung. Etwa, wenn sie vor Ort gerade knapp bei Kasse sind, weil sie zusätzliche Nächte im Hotel bezahlten müssen.

Wer darf in der Business Class sitzen?

Wenn es dann soweit ist und die Menschen in die Rückholflieger steigen, stellt sich besonders auf der Langstrecke die Frage nach der Sitzverteilung. Wer darf in der Business Class oder sogar der First Class sitzen? Die Fluggesellschaften sind dabei angehalten, diese Plätze an Menschen mit Behinderungen, Alleinreisende mit Babys und andere auf Sonderbehandlung Angewiesene zu verteilen. Einen Business- oder First-Class-Service gibt es allerdings nicht.

Ähnliches gilt auch bei der Frage, welche Passagiere überhaupt zuerst mitfliegen dürfen. So schrieb die deutsche Botschaft in Peru an die dort festsitzenden Touristen über den ersten Rückholflug: «Berücksichtigt haben wir vorrangig Personen mit Vorerkrankungen, Behinderungen, Minderjährige oder Personen, die nach Covid-19 zu einer Risikogruppe (über 60 Jahre) gehören. So verfahren alle europäischen Staaten.»