Boeing 747 von Lufthansa: Je nach Ziel sind auch einheimische Flugbegleitende an Bord.

Boeing 747 von Lufthansa: Je nach Ziel sind auch einheimische Flugbegleitende an Bord.

Lufthansa

Gegen Personalknappheit

Regionale Lufthansa-Crews dürfen auch auf anderen Strecken arbeiten

Auf Lufthansa-Flügen nach China, Japan und Korea setzt die deutsche Airline Crews aus diesen Ländern ein. Jetzt dürfen sie für Lufthansa auch auf anderen Strecken unterwegs sein.

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Wer mit Lufthansa nach China, Korea, Indien oder Japan geflogen ist, hat es vielleicht bemerkt. Die Airline setzt auf diesen Strecken sogenannte regionale Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter ein. Das heißt: Sie stammen aus den Ländern, in die der Flug geht und sprechen daher auch die lokale Sprache.

Doch nicht alle dieser regionalen Crews sind aktuell gleichermaßen ausgelastet. So sei etwa das von Lufthansa angeflogene Streckennetz in China noch lange nicht auf dem erwünschten Niveau, heißt es in einer internen Veröffentlichung, die aeroTELEGRAPH vorliegt. Durch das reduzierte Angebot sei es nicht immer möglich, die regionalen Besatzungen wirtschaftlich entsprechend ihrer vertraglichen Arbeitszeiten einzusetzen.

Zu wenige Crews auf anderen Strecken

Gleichzeitig gibt es allerdings bei Lufthansa auf anderen Strecken oft zu wenige Crews. Daher hat man nun eine pragmatische Lösung gefunden: Regionale Flugbegleitende können auch außerhalb ihrer regionalen Strecken zum Einsatz kommen.

Primär werden regionale Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter weiterhin auf den Originärstrecken nach China, Japan und Korea eingesetzt. Liegt die Stundenauslastung danach aber zu niedrig, gibt es jetzt auch andere Strecken, auf denen die Crews fliegen können. Von Frankfurt aus sind das die Umläufe nach Almaty und Astana, Bahrain, Bangalore, Mumbai, Delhi, Dammam, Dubai und Teheran. Ab München sind Flüge nach Bangalore, Mumbai und Dubai möglich.

Keine Benachteiligung der anderen Mitarbeitenden

Es gehe nicht darum, die Gruppe der nicht-regionalen Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter zu benachteiligen. «Es war uns außerordentlich wichtig, dass hier keine Umverteilung von Stunden entsteht, sondern ein sinnvolles Unterstützen durch die regionalen Flugbegleiter» heißt es in der Veröffentlichung. Man stelle sicher, dass die jeweilige regionale Gruppe nicht über den Stundenschnitt der nicht regionalen Flugbegleitergruppe geplant wird.

Stationiert sind die meisten dieser Besatzungsmitglieder in Frankfurt oder München, auch wenn es noch kleine Basen in Tokio und Delhi gibt. Bislang erhielten sie bei der Einstellung einen auf drei Jahre befristeten Vertrag. Danach hatten sie die Möglichkeit, in einen unbefristeten Vertrag zu wechseln, wenn sie Deutschkenntnisse der Stufe B2  - fortgeschrittene Mittelstufe - vorweisen konnten.

Neue Regelung zu den Sprachkenntnissen

Da inzwischen gesetzlich nur noch eine Befristung auf zwei Jahre erlaubt ist, haben die Mitarbeitenden weniger Zeit, das Niveau B2 zu erreichen - wenn sie es denn noch nicht haben. Daher gilt neu, dass man bereits zu Beginn das Niveau A2 vorweisen muss - also in der Lage sein, einfache Sätze zu verstehen und zu beantworten.

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