Flugzeug von Iran Air: War vor den Sanktionen auch in Wien zu Gast.

Flugzeug von Iran Air: War vor den Sanktionen auch in Wien zu Gast.

Martin Dichler/aeroTELEGRAPH

Keine Europa-Flüge mehr

Iran Air klagt gegen Sanktionen der EU

Im Oktober 2024 erließ die EU Sanktionen gegen die staatliche iranische Fluglinie. Die musste ihre Europa-Flüge einstellen. Doch Iran Air wehrt sich auf dem Rechtsweg.

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Am 14. Oktober 2024 beschloss die EU neue Sanktionen auch gegen drei iranische Fluggesellschaften: die staatliche Iran Air und die privaten Saha Airlines und Mahan Air. «Diese Unternehmen sind für den Transfer und die Lieferung von im Iran hergestellten Drohnen und damit zusammenhängenden Komponenten und Technologien an Russland verantwortlich», hieß es in einer Mitteilung der EU-Kommission. Diese Drohnen und Technologie seien für den Einsatz in Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine bestimmt.

Die Fluglinien dürfen seitdem keine Tickets mehr in der EU verkaufen. Zudem wurden ihre Vermögenswerte eingefroren. Am folgenden Tag stellte Iran Air alle Europa-Flüge ein.

Iran Air klagt – und nennt sechs Gründe

Doch die staatliche Fluggesellschaft leitete am 23. Dezember rechtliche Schritte ein, wie jetzt bekannt wird. Iran Air klagt beim Europäischen Gerichtshof gegen den Rat der Europäischen Union. Sie beantragt, die Maßnahmen vom 14. Oktober für nichtig zu erklären, «soweit diese Rechtsakte die Klägerin betreffen», wie es im EU-Amtsblatt heißt.

Ihre Klage, über die zuerst das Portal CH Aviation berichtete, stützt Iran Air auf sechs Gründe. Erstens sei sie nicht in der Sache angehört worden, wodurch ihr Recht auf Anhörung verletzt worden sei. Zweitens habe die EU keine individuellen Begründungen geliefert, sondern für jede sanktionierte Airline identische und allgemeine Formulierungen verwendet. So habe sie gegen die Begründungspflicht verstoßen und Verteidigungsrechte von Iran Air sowie ihr Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz verletzt.

Vorwurf: Nur auf Zeitungsbericht verlassen

Drittens habe die EU auf Antrag zwar eine Beweiszusammenstellung übermittelt – 7 der 22 übermittelten Dokumente beträfen Iran Air jedoch nicht. Dennoch hätte sich Iran Air und ihre Anwälte damit auseinandersetzen müssen, was einen Verstoß gegen den Grundsatz der Aktenklarheit und so eine Verletzung des effektiven Rechtsschutzes darstelle.

Viertens sei das Recht auf unparteiische Beweisbeschaffung verletzt worden. Die Beweise, die Iran Air betreffen würden, seien nämlich ausschließlich Zeitungsberichte über angebliche Beweise zulasten der Fluggesellschaft. Die EU habe diesen Zeitungsberichten blind vertraut und keine eigenen Nachforschungen angestellt, so der Vorwurf. Insbesondere habe sie es unterlassen, auch nach Beweisen zugunsten von Iran Air zu suchen.

Iran Air vermutet politische Kollektivhaftung

Fünftens sei das Recht auf unparteiische Beweiswürdigung verletzt worden. Die Zeitungsartikel gäben keinerlei Hinweis auf eine Beteiligung von Iran Air hinsichtlich des ihr gemachten Vorwurfs, militärisch relevante Güter transportiert zu haben.

Sechstens erhebt Iran Air den Vorwurf des Ermessensmissbrauchs. Die EU habe aller Wahrscheinlichkeit nach – zumindest vorwiegend – einen anderen Zweck verfolgt, als sie offiziell angegeben habe, argumentierte die Airline. Die EU sei selber davon ausgegangen, dass Iran Air hinsichtlich der erhobenen Vorwürfe unschuldig sei. Die Fluggesellschaft habe aber in eine politisch motivierte Kollektivhaftung genommen werden sollen.

Das waren die Flugziele in Europa

Iran Air hatte vor den Sanktionen sechs Ziele in der Europäischen Union angesteuert: Paris, Köln/Bonn, Hamburg, Mailand, Rom und Wien.

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