Betankung eines Flugzeuges: Nachhaltiger Treibstoff wird beigemischt.

Betankung eines Flugzeuges: Nachhaltiger Treibstoff wird beigemischt.

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Fragen Sie den Piloten

Warum wird heute auch beim Einsteigen betankt?

Früher war das Betanken von Flugzeugen mit Passagieren an Bord nur mit Feuerwehrpräsenz erlaubt. Heute ist das anders? Haben sich die Vorschriften geändert, fragt aeroTELEGRAPH-Leser Frank Mendez. Ein Linienpilot antwortet.

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Ihr Eindruck trügt Sie nicht. Das Betanken mit Passagieren an Bord war früher eine Art heilige Kuh, die nur im äußersten Ausnahmefall geschlachtet wurde. Heute wird das Verfahren zunehmend zum Standard. Das hat einen Grund: Tanken ist sicherer geworden.

Tanken ist zum einen im Gegensatz zu früher viel genauer geregelt - auf Gesetzesstufe, bei den Fluggesellschaften und bei den Flughäfen. Aber auch  die Gerätschaften wurden sicherer. Moderne Tanklastzüge haben engmaschige Sicherheitsüberprüfungen zu bestehen, sind besser und sicherer konstruiert als vor Jahrzehnten und werden von qualifizierten, ausgebildeten und überprüften Personal bedient.

Je nach Parkposition

Das Gleiche gilt für Pumpwagen, die den Kraftstoff aus dem unterirdischen Leitungssystem des Flughafens in die Flieger drücken. Auch das Leitungssystem und dessen Überwachung beschäftigt heute eine Menge Angestellte am Flughafen, die das manuelle und automatische Abschalten der Kraftstoffförderung bei Fehlfunktionen garantieren.

Zusätzlich sind Flughäfen verpflichtet, Regeln aufzustellen, die das Betanken mit Passagieren beschreiben. Dabei trifft der Flughafenbetreiber die Entscheidung - gegebenenfalls differenziert für jede Flugzeugparkposition einzeln - woran sich die tankenden Flugzeuge halten müssen und veröffentlicht diese dann für die Besatzungen: pauschal erlaubt, erlaubt wenn Feuerwehr über den Tankvorgang unterrichtet, erlaubt wenn Feuerwehr am Flieger steht, oder pauschal verboten.

Airline mit strikten Regeln

Dazu kommen Vorgaben der Airline an Ihre Besatzungen, unter welchen Umständen mit Passagieren getankt werden darf. Beispielsweise muss die gesamte Besatzung über Tankbeginn und -ende unterrichtet werden, es dürfen nur kleine Gästegruppen schubweise an Board kommen um die Fluggastbrücke frei zu halten, die Anschnallzeichen müssen ausgeschaltet sein.

Das ist nicht alles. Je nach Flugzeugtyp muss eine Mindestanzahl von Fluggasttreppen vorher ans Flugzeug angestellt werden, an weiteren geschlossenen Flugzeugtüren dürfen keine Catering- oder andere Fahrzeuge das Ausbringen der Notrutschen behindern, und es muss ein Verantwortlicher des Bodenpersonals eindeutig benannt worden sein, der die Regeleinhaltung uneingeschränkt durchsetzt, und und und...

Sich internem Druck widersetzen

Wenn diese Regeln eingehalten werden können, dann kann sich eine Besatzung dazu entscheiden mit Passagieren an Bord oder beim Boarding zu tanken. Und das habe ich absichtlich so formuliert. Die Cockpitbesatzung entscheidet das von Fall zu Fall, unter Abwägung von Risiko und Vorteil individuell. Wenn man beispielsweise einen Abflug-Slot verpassen sollte und klar ist, daß der nächst Slot erst in zwei Stunden oder an diesem Tag garnicht mehr zu haben ist, würde ich durchaus beim Boarding tanken.

Will dahingegen nur der Flughafenbetreiber sein Gate frühzeitig schließen, aber die geplante Abflugzeit das Tanken noch vor dem Einsteigen erlaubt, wird die Besatzung ein Boarding while Fueling ablehnen. Bei immer engeren Bodenzeiten können Sie sich selber beantworten, wie die Erwartungshaltung der Airline und des Flughafenbetreibers gegenüber der Besatzung aussieht. Hier obliegt es dann dem Kapitän und der Breite seiner Schultern, sich internem Druck zu widersetzen.

Was Sie schon immer übers Fliegen wissen wollten, aber bisher nicht zu fragen wagten: Ein Pilot einer großen europäischen Fluglinie beantwortet exklusiv für aeroTELEGRAPH die Fragen der Leser. Er bleibt dabei anonym, um unabhängig antworten zu können.  Schicken Sie uns einfach eine E-Mail an pilot@aerotelegraph.com.  Unter den eingesandten Fragen werden die spannendsten jeweils auf aeroTELEGRAPH beantwortet. Dabei wird der Name des Einsenders veröffentlicht. Ein Recht auf Beantwortung besteht nicht. Es gelten die AGB von aeroTELEGRAPH.

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