Passagiere in Frankfurt Hahn: Wie lange der Betrieb noch laufen kann, ist unklar.

Passagiere in Frankfurt Hahn: Wie lange der Betrieb noch laufen kann, ist unklar.

Hahn Airport

Insolvenzverfahren eröffnet

Flughafen Frankfurt Hahn weiß nicht, wie lange das Geld noch reicht

Das Insolvenzverfahren über den Flughafen Frankfurt Hahn ist eröffnet. Noch kann der Betrieb aufrechterhalten werden. Doch das Geld droht auszugehen.

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Ende Oktober gab der Flughafen Frankfurt Hahn bekannt, dass er zahlungsunfähig ist. Jetzt hat das Insolvenzgericht Bad Kreuznach das Insolvenzverfahren über die Betreiberin des Airports im Hunsrück eröffnet. Der bislang vorläufige Insolvenzverwalter, der Rechtsanwalt Jan Markus Plathner von der Kanzlei Brinkmann & Partner, wurde zum festen Insolvenzverwalter bestellt.

Zunächst, so heißt es in einer Mitteilung, könne man den Betrieb weiterführen. Das sei «durch sofort eingeleitete Sanierungsmaßnahmen» möglich. Doch Plathner bezeichnet das als «kleinen Teilerfolg». «Allerdings müssen wir prüfen, wie lange der Betrieb aufrecht erhalten werden kann», so der Insolvenzverwalter. «Dies wird nicht zuletzt davon abhängen, wieviel Unterstützung wir von allen Beteiligten bekommen.»

Erste Angebote

Ende Januar seien erste indikative Angebote eingegangen, die derzeit ausgewertet würden. Das sind Angebote von potenziellen Käufern, die aber nicht bindend sind. Detaillierte Informationen könne man dazu nicht geben, so Plathner.

Auch abgesehen vom Insolvenzverfahren hat der Flughafen mit Problemen zu kämpfen. Ende Januar äußerte sich die Staatsanwaltschaft Koblenz zu konkreten Vorwürfen, wegen denen sie gegen mehrere Verantwortliche von sechs am Airport tätigen Gesellschaften ermittelt. Es bestehe der «Tatbestand der bandenmäßigen Untreue», hieß es.

Ermittlungen laufen

Im Hinblick auf fünf der sechs Gesellschaften, um die es geht, haben die Ermittlungen darüber hinaus den Anfangsverdacht der Insolvenzverschleppung im Sommer/Herbst 2021 ergeben. Er richtet sich gegen die drei Beschuldigten, die jeweils für die rechtzeitige Stellung des Insolvenzantrags verantwortlich waren.

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