Boeing 737 von Ryanair am BER: Die Billigairline wünscht sich mehr Spielraum.

Boeing 737 von Ryanair am BER: Die Billigairline wünscht sich mehr Spielraum.

Günter Wicker / Flughafen Berlin Brandenburg

Flughafen BER

Wann Ryanair und Co. Ausnahmen vom Berliner Nachtflugverbot erhalten

Am BER fordern Ryanair, der Bürgermeister und eine neue Initiative mehr Ausnahmen vom Nachtflugverbot. Eine Übersicht, was wann unter welchen Umständen möglich ist.

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Ryanair wettert erneut gegen die Durchsetzung des Nachtflugverbots am BER. Flug FR163 von Brüssel nach Berlin am Sonntag sei «aufgrund eines abgelehnten Antrags» nach Hannover umgeleitet worden. Und: «Allein im Februar mussten mehr als 1600 Ryanair-Passagiere aufgrund des strengen Nachtflugverbots des Berliner Flughafens unnötige Umwege in Kauf nehmen, was zu zusätzlichen 60 Tonnen CO₂-Emissionen führte».

Auch eine neue «Luftverkehrsinitiative» hat ein Problem mit dem Nachtflugverbot. Der Zusammenschluss besteht aus mehreren Industrie- und Handelskammern, dem Flughafen Berlin-Brandenburg selbst sowie mehreren Unternehmens- und Tourismusverbänden.

Regierender Bürgermeister für mehr Ausnahmen

Er schreibt: «Um unnötige Ausweichflüge - durch das Anhäufen von Verspätungen tagsüber - am Abend oder in der Nacht zu vermeiden, sollte mehr Flexibilität in den Randzeiten des Nachtflugverbots erlaubt werden.» Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner hatte bereits auf der Messe ITB für mehr Ausnahmen vom Nachtflugverbot ausgesprochen.

Aber was sind überhaupt Ausnahmen? Geregelt ist das in der Betriebsgenehmigung des Flughafens. Darin heißt es: «In der Zeit zwischen 23:30 und 05:30 Uhr Ortszeit dürfen keine Luftfahrzeuge starten oder landen.» Für besonders laute Flugzeuge gilt sogar 22 bis 6 Uhr.

Später Start nach Dubai, aber nicht nach London

Allerdings gibt es Spielraum für Verspätungen durch regelmäßig auftretende Gründe wie Wetterereignisse. Bei Ankünften gilt: Am Abend verspätete Flugzeuge, deren planmäßige Ankunftszeit vor 23:30 Uhr Ortszeit liegt, dürfen bis 24:00 Uhr landen. Am Morgen verfrühte Flieger mit planmäßiger Ankunft nach 05:30 Uhr dürfen ab 05:00 Uhr landen.

Bei den Starts gilt: Verspätete Starts im Interkontinental-Verkehr zu Zielen außerhalb Europas sowie außerhalb der nichteuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten dürfen - wenn die planmäßige Abflugzeit vor 23:30 Uhr liegt - bis 24:00 Uhr abheben. Diese Regelung erklärt, warum ein Ryanair-Flug nach London am 13. Februar bei Schneefall nach 23:30 Uhr nicht mehr starten durfte, während ein Condor-Flug nach Dubai noch um 23:56 Uhr abhob.

Condor-Flugzeug am BER: Fliegt auch nach Dubai. Bild: Günter Wicker / Flughafen Berlin Brandenburg

Besondere Ausnahmen vom Nachtflugverbot

Ryanair sieht sich durch die Regelung benachteiligt, wie ein Sprecher aeroTELEGRAPH sagt. Man wünsche sich den Spielraum bis 24 Uhr unabhängig vom Flugziel.

Es gibt aber auch Ausnahmen für Sonderfälle. Dazu gehören die Nutzung des Flughafens als Not- oder Ausweichflughafen, Einsätze für Katastrophenschutz oder für medizinische Hilfeleistung, ebenso Staatsbesuche und Regierungsflüge sowie Militär- und Polizeiflüge.

Diese Behörde entscheidet über die Einzelfälle

In diesem Bereich der Sonderfälle sei aber auch «eine Vielzahl von Fällen denkbar, in denen die geregelten Ausnahmen auf diesem Gebiet nicht ausreichen und im Einzelfall entschieden werden muss», erklärt eine Sprecherin der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg, kurz LuBB. Sie entscheidet über die Einzelfälle.

Daher hat Ryanair in ihren öffentlichen Beschwerden auch umgeschwenkt: Zuerst kritisierte sie die Flugsicherung, jetzt die LuBB und deren Chef Carsten Diekmann.

Nur öffentliche Interessen haben Chancen

In der Schneenacht vom 13. Februar hatte der Billigflieger einen Ausnahmeantrag gestellt. «Dieser Antrag wurde durch die LuBB abgelehnt, da keine öffentlichen Interessen vorgetragen wurden oder sonst wie erkennbar waren, die eine Ausnahmeentscheidung zugunsten der Durchführung des Fluges gerechtfertigt hätten», so die LuBB damals.

In der Regel würden es nur öffentliche Interessen in der Abwägung mit den Lärmschutzinteressen der Anwohnerinnen und Anwohner rechtfertigen, Einzelausnahmen zu gewähren, so die Behördensprecherin. Doch was genau sind öffentliche Interessen?

Gefahren bei großen Sportereignissen

«Zu den öffentlichen Interessen zählen der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei Gefahren», nennt die Sprecherin ein Beispiel. «So kann und wurde etwa bei Sportgroßereignissen von den Polizeibehörden erkannt, dass Gefahren nur abgewendet werden können, wenn bestimmte Passagiere innerhalb des Nachtflugverbots abfliegen.»

Außerdem zählt zu den öffentlichen Interessen auch das Interesse an der Aufrechterhaltung eines funktionstüchtigen öffentlichen Luftverkehrs. «So wurden von der LuBB Ausnahmen bei einer IT-Großstörung oder der Inanspruchnahme des Luftraums bei einer militärischen Großübung zur Vermeidung von einer überregionalen Verkehrsstörung zugelassen», erklärt die LuBB-Sprecherin. Das seien nur einige Beispiele.

Brandburg tickt anders als Berlin

Bei all dem sollte nicht der Eindruck entstehen, es gäbe nur Kritiker des Nachtflugverbots und die LuBB als einzige Verteidigerin. Die Brandenburger Regierungsparteien SPD und BSW sprachen sich im Koalitionsvertrag für eine Ausweitung des Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg aus. Später forderte BSW-Infrastrukturminister Detlef Tabbert zumindest noch, das aktuelle Verbot müsse «konsequent eingehalten werden».

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