Flughafen München: Bekommt er jemals eine dritte Start- und Landebahn?

Flughafen München: Bekommt er jemals eine dritte Start- und Landebahn?

Flughafen München

Nach Kritik an neuem Antrag

Das sagt der Flughafen München zur dritten Piste

Ein Antrag des Flughafens München beim Luftamt Süd sorgt für Wirbel. Nun äußert sich der Airport und erklärt, was er mit dem Antrag zur dritten Piste bezweckt.

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Das sorgte in und um München für Aufregung: Die Münchener Flughafenbetreiberin FMG hat beim Luftamt Süd den Antrag gestellt, die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau einer dritten Piste über das Jahr 2026 hinaus zu verlängern. Das berichteten die Süddeutsche Zeitung und anschließend aeroTELEGRAPH unter Berufung auf einen Landtagsabgeordneten, der beim bayerischen Finanzministerium angefragt hatte.

In diesem Rahmen stellte sich auch die Frage, ob bereits erfolgte Baumaßnahmen – die Verlängerung eines S-Bahntunnels nach Osten, der Ausbau einiger Straßen und die Erweiterung des Vorfeldes Ost – im Zusammenhang mit der dritten Piste stehen. Und ob sie womöglich gegen den Bürgerentscheid von 2012 und das politische Moratorium verstoßen.

Mit Durchführung begonnen

Nun äußert sich die Flughafenbetreiberin FMG auf Anfrage von aeroTELEGRAPH. Der Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Flughafens München «durch Anlage und Betrieb einer dritten Start- und Landebahn nebst Nebenanlagen, Teilprojekten und Folgemaßnahmen» aus dem Juli 2011 sei mit Ablauf der Rechtsmittelfrist am 4. März 2016 «unanfechtbar und somit bestandskräftig» geworden, schreibt die die Betreiberin des Flughafens München in einer Stellungnahme.

Daraufhin habe man mit der Realisierung von Bestandteilen des Beschlusses und somit mit der Durchführung des Plans begonnen. «Unter anderem mit der Verlängerung des S-Bahn-Tunnels nach Osten mit Tunnelbauwerk Erdinger-Ringschluss», erklärt die FMG.

Umstrittene Argumentation

«Aus Sicht der Staatsregierung kann der Planfeststellungsbeschluss deshalb nicht mehr nach Paragraph 9 Absatz 3 Luftverkehrsgesetz außer Kraft treten, was im Jahr 2020 im Rahmen einer schriftlichen Anfrage im Bayerischen Landtag erklärt wurde, heißt es weiter von der Betreiberin, die zu 51 Prozent dem Freistaat Bayern, zu 26 Prozent der Bundesrepublik Deutschland und zu 23 Prozent der Landeshauptstadt München gehört.

Der erwähnte Paragraph 9 Absatz 3 Luftverkehrsgesetz besagt: «Wird mit der Durchführung des Plans nicht innerhalb von zehn Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit begonnen, so tritt er außer Kraft, es sei denn, er wird vorher auf Antrag des Trägers des Vorhabens von der Planfeststellungsbehörde um höchstens fünf Jahre verlängert.»

«Um Rechtsklarheit zu erlangen»

Schon 2020 hatte der Flughafen München so argumentiert. Das bezeichnete der Grünen-Abgeordnete Johannes Becher damals laut Bayerischem Rundfunk als «absoluter Irrsinn». Damit würde man praktisch «ewiges Baurecht» schaffen. Von einer «nicht endenden Hängepartie» für Bürgerinnen und Bürger und Stadtentwicklung sprach Freisings Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher.

Zum nun gestellten Antrag erklärt die FMG, sie habe beim Luftamt Süd «einen Antrag auf Erlass eines feststellenden Verwaltungsakts gestellt», und zwar «um Rechtsklarheit zu erlangen». Dies diene «lediglich der Klärung des Status quo, ist keine ‹Weiterverfolgung der Planungen zum Bau› und steht damit im Einklang mit dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Moratorium».

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