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Tracking-Geräte

Airtags oder nicht? Lufthansa spricht Klartext

Nachdem in aller Welt die Nachricht die Runde machte, Lufthansa verbiete Tracker, wurde klar: Ganz so einfach ist das Ganze nicht. Jetzt schafft das Luftfahrtbundesamt Klarheit.

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Airtags oder keine Airtags? Seit Tagen geht es um diese Frage. Nachdem das deutsche Nachrichtenportal Watson berichtet hatte, dass Lufthansa kleine Tracker wie die von Apple nicht im Aufgabegepäck zulässt, nahmen Medien in aller Welt die Nachricht auf.

Dabei haben vor allem in den vergangenen Monaten, als Tausende Taschen und Koffer verloren gingen, viele Fluggäste auf die kleinen runden Geräte gezählt – und dank ihnen ihre Taschen wiedergefunden. Sogar ein Gepäckdiebstahl wurde einmal dank eines Airtags aufgeklärt.

Keine entsprechende Lufthansa-Regel

Fakt ist: Lufthansa selbst hat die Geräte nie im Aufgabegepäck verboten. Das erklärte die Airline auch gegenüber dem Portal Airwaysmag. Dennoch argumentierte der Kundenservice – auch über Twitter – weiter, dass man die kleinen Tracker nicht angeschaltet im Gepäck haben dürfe. «Lufthansa verbietet aktivierte Airtags, weil sie als gefährlich gelten und daher ausgeschaltet werden müssen», so noch am 9. Oktober die Airline auf Twitter.

Tatsächlich war es offenbar so: Lufthansa verbietet die Geräte nicht. Doch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation Icao tut es laut Lufthansa.

Luftfahrtbundesamt sieht kein Problem

Inzwischen hat Lufthansa auch die deutschen Behörden bemüht. «Das Luftfahrtbundesamt hat heute bestätigt, dass es unsere Risikoeinschätzung teilt, dass Ortungsgeräte mit sehr geringer Batterie- und Sendeleistung im aufgegebenen Gepäck kein Sicherheitsrisiko darstellen», teilte die Airline am Mittwochabend (12. Oktober) auf Twitter mit. «Damit sind diese Geräte auf Lufthansa-Flügen erlaubt.»

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