Che-Guevara-Portrait in Havanna: Nicht beliebt bei der US-Regierung.

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Neue Regelung

US-Businessjets dürfen nicht mehr nach Kuba fliegen

Die Vereinigten Staaten verschärfen ihren Kurs gegen Kuba. Betroffen sind auch Betreiber von Privat- und Geschäftsflugzeugen.

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Technologie und nationale Sicherheit sind die Aufgabenbereiche des Bureau of Industry and Security BIS im Handelsministerium der Vereinigten Staaten. Aktuell ist es zum Beispiel für die Maßnahmen gegen den Smartphonehersteller Huawei im Handelskonflikt mit China verantwortlich. Doch auch in der Luftfahrt hat das BIS gerade eine wichtige Entscheidung getroffen. Die betrifft allerdings nicht China, sondern Kuba.

Am 5. Juni legte die Behörde fest, dass ab sofort allen in den USA registrierten Privat- und Geschäftsflugzeugen Reisen nach Kuba untersagt sind. Ähnliches gilt für Kreuzfahrtschiffe. Zur Begründung schreibt das BIS in seiner Anordnung, man wolle den Kurs der Regierung unterstützen, nicht-familiäre Reisen nach Kuba einzuschränken. So solle verhindert werden, dass «US-Gelder das kubanische Regime bereichern, das weiterhin das kubanische Volk unterdrückt und das Maduro-Regime in Venezula unterstützt», heißt es.

Ausnahme nur für Ambulanz

Die Ops Group, eine Vereinigung von Piloten, Fluglotsen und weiteren Luftraum-Experten, hat die komplizierte Regelung ausgewertet und mit dem BIS Details geklärt. Die einzige Ausnahme gilt demnach für Ambulanz-Flugzeuge. Dagegen kann ein Privatmann mit seiner Cessna nicht auf die Insel fliegen. Ebenso wenig darf ein Unternehmen seine Gulfstream für einen Geschäftstermin nach Kuba schicken.

Auch mit einem Stopp etwa in Mexiko dürfen US-Businessjet nicht nach Kuba fliegen. Dagegen sind ausländisches Betreiber nicht von der Regelung betroffen. So kann zum Beispiel ein kanadischer Betreiber weiterhin Kuba ansteuern, sogar aus den USA heraus.

Keine Einschränkungen aus Kuba

Kommerzielle Charterflüge und Linienflüge von Anbietern mit eigenem Luftverkehrsbetreiberzeugnis (im Englischen Air Operator Certificate, AOC) sind weiterhin möglich. Allerdings müssen sich diese weiteren Vorschriften des US-Amtes für die Kontrolle von Auslandsvermögen unterwerfen. Fluggesellschaften haben mit der neuen Anordnung nichts zu tun. Für Airlines, auch in Europa, könnte derweil aber ein neues US-Gesetz zum Problem werden.

Die neuen Maßnahmen gehen nur von den USA aus. Kubas Luftfahrtbehörde erklärte gegenüber der Ops Group, von ihrer Seite gebe es keine entsprechenden Beschränkungen.

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