Falcon 900 am Flughafen Hamburg: Kontrollen des LBA werden kritisiert.

Falcon 900 am Flughafen Hamburg: Kontrollen des LBA werden kritisiert.

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Sicherheitsüberprüfungen

Kritik an «hinterhältigen» Zufallskontrollen des deutschen Luftfahrt-Bundesamts

Das deutsche Luftfahrt-Bundesamt überprüft ungekündigt Luftfahrtunternehmen an Flughäfen. Betroffene kritisieren diese als hinterhältig. Die Behörde widerspricht.

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Auch wenn die Unfälle der vergangenen Wochen bei vielen ein ungutes Gefühl hervorrufen - Fliegen wird immer sicherer: Während in den 1990er-Jahren jährlich noch über 1000 Todesopfer zu beklagen waren, lag die Zahl in den ersten Jahren der 2020er meist unter 300 – trotz deutlich steigender Passagierzahlen. In die Statistik fließen nur Unfälle von Flugzeugen mit mehr als 14 Personen an Bord ein. Aber auch die Geschäftsluftfahrt verzeichnete 2024 mit weltweit nur 21 Todesfällen ein Sicherheitsrekordniveau. 2023 waren es 32 Todesfälle.

Sicherheit hat im Luftverkehr höchste Priorität. Und weil der Luftverkehr in den meisten Fällen grenzüberschreitend ist, gelten international abgestimmte Sicherheitsregeln. Die Icao entwickelt hierfür verbindliche Standards Standards and Recommended Practices (SARPs), während die Easa, das Luftfahrtbundesamt LBA und die Luftsicherheitsbehörden in Deutschland deren Einhaltung durch Audits - sprich durch eine systematische Überprüfung, aller Prozesse, Strukturen oder Vorschriften nach festgelegten Standards und Richtlinien - prüfen.

Harsche Kritik an Kontrollen des LBA

Es gibt jedoch Kritik an den Kontrollen des LBA: Laut den Luftraum-Spezialisten der OPS Group wurden im vergangenen Jahr spontan und vermehrt Businessjet-Anbieter an deutschen Flughäfen überprüft. Das haben die Betreiber der Plattform von vielen Betroffenen erfahren. Grundsätzlich wird dabei überprüft, ob die Besatzung die festgelegten Sicherheitsverfahren befolgt.

So ist das Kabinenpersonal beispielsweise dafür verantwortlich, zu überprüfen, zu welchem ​​Zweck jede Person das Flugzeug betritt. Während Passagiere in der Regel Bordkarten besitzen, müssen alle anderen Personen gemäß EU-Vorschriften einen Ausweis tragen und einen klaren Grund für das Betreten des Flugzeugs angeben. Personen ohne Bordkarte oder Ausweis ist der Zugang grundsätzlich verboten.

OPS Group: Sicherheit ist Teamarbeit

Jetzt wurden die Kontrollen von den Beteiligten aber als «hinterhältig» bezeichnet. Die Kontrolleure in gelben Warnwesten würden sich einfach Zugang zum Flugzeug verschaffen und teilweise zusätzlich absichtlich ihre Ausweise vertauschen, um zu testen, ob das Personal die Ausweise auch sorgfältig überprüft, berichtet die OPS-Group und bezeichnet dieses Vorgehen als den falschen Weg: Sicherheit sei Teamarbeit.

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bestätigt gegenüber aeroTELEGRAPH, dass Überwachungsmaßnahmen im Rahmen von Inspektionen und/oder Tests erfolgen können. Diese erfolgten in aller Regel (vgl. Verordnung (EU) Nr. 18/2010 Anhang II Kap 7.2.) und Tests immer unangekündigt. Kontrolliert würden dabei «alle gewerblichen tätigen Luftfahrtunternehmen, welche Luftfahrtzeugen über 5,7 t Höchstgewicht betreiben und an deutschen Flughäfen verkehren, überwacht».

Kontrollen sind Verschlusssache

Zu dem Vorwurf der Hinterhältigkeit teilt die Behörde mit, dass aus Gründen der Gleichbehandlung von Luftfahrtunternehmen genormte Testszenarien durchgeführt würden, welche im Nationalen Qualitätskontrollprogramm für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt (NQP) definiert seien und seit vielen Jahren unverändert angewandt würden. «Das NQP selbst ist als Verschlusssache eingestuft», so eine Sprecherin des LBA.

Die Luftraum-Spezialisten berichten auch, dass die Kontrollen den überprüften Luftfahrtunternehmen in Rechnung gestellt würden. Ein Unternehmen, dass zufällig am Münchner Flughafen überprüft wurde, soll später eine Rechnung von über 330 Euro – erhalten haben. Das Unternehmen bemängelt, dass es keine Möglichkeit gehabt habe, sich dagegen zu wehren.

Überprüfungen sind gebührenpflichtig

Das LBA teilt mit, dass die Überwachungsmaßnahmen selbst gebührenpflichtig (§1 Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV) sind. Die Gebühren bestehen aus den eigentlichen Gebühren für die Amtshandlung sowie den Auslagen. Die genaue Höhe der einzelnen Gebührenposten für die Vor- und Nachbearbeitung sowie die Durchführung einer Inspektion sind der Anlage 1 der LuftSiGebV Ziffer 17.2.1. zu entnehmen. Die Auslagen (Dienstreisekosten) ergeben sich individuell. Laut der OPS Group haben die meisten Kontrollen an den Flughäfen Stuttgart, München und Hannover stattgefunden.

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