Sammlung von Daten
American, Delta, United und Co. lobbyierten gegen EU-Klimavorschriften
Die EU will Fluggesellschaften verpflichten, die nicht-CO2-Emissionen ihrer Flüge zu untersuchen. Eigentlich sollte auch Langstrecken mit eingeschlossen sein. Doch Fluglinien aus den USA machten in Brüssel Stimmung.
Kondensstreifen: Ihre Wirkung ist noch nicht perfekt untersucht.
Kondensstreifen: Ihre Wirkung ist noch nicht perfekt untersucht.
CO2 oder nicht (nur) CO2? Das ist die Frage, mit der sich gerade die EU beschäftigt. Denn bislang konzentrieren sich die von der Union erlassenen Regeln zur Reduktion der Klimawirkung der Luftfahrt vor allem auf das eine Treibhausgas. Doch: Es gibt auch die sogenannten Nicht-CO2-Emissionen, die ebenfalls eine Wirkung aufs Klima haben. Und die sorgen gerade für eine Missstimmung zwischen Fluggesellschaften in der EU und in den USA.
Zu den Nicht-CO2-Emissionen gehören zum Beispiel Contrails – Kondensstreifen. Was bei vielen beim Blick an den Himmel Fernweh auslöst, kann sich schädlich aufs Klima auswirken. Denn: Kondensstreifen bestehen aus Wasserdampf und anderen Abgasbestandteilen, die aus den Triebwerken austreten und wegen der tiefen Temperaturen gefrieren und als Mini-Wolken sichtbare Eiskristalle bilden.
Zwei Drittel Nicht-CO2-Effekte?
Zwar blocken die von Flugzeugen produzierten Wolken gewisse Sonnenstrahlen ab. Gleichzeitig verhindern sie aber die Wärmeabstrahlung von der Erdoberfläche. Laut dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt DLR überwiegt aber die wärmende die kühlende Wirkung. Und so wird insgesamt der klimaschädliche Effekt vergrößert. Und das deutlich.
Vom Anteil der globalen Luftfahrt an der menschengemachten Klimaerwärmung von insgesamt 3,5 Prozent geht gemäß einer internationalen Studie unter der Leitung der Manchester Metropolitan University nur ein Drittel aufs Konto der CO2-Emissionen. Für zwei Drittel sind andere Effekte zuständig. Doch wie man das verhindern kann und wie genau diese Effekte aussehen, ist noch nicht genügend erforscht, auch weil es so viele Wechselwirkungen zwischen kühlenden und wärmenden Effekten gibt.
EU plant Regeln
Deshalb will die EU Regeln für das Überwachen, das Berichten und die Verifizierung von Nicht-CO2-Emissionen in der Luftfahrt einführen. Das heißt: Airlines werden verpflichtet, Daten zu sammeln und dazu beizutragen, die Untersuchungen über die Auswirkungen von Nicht-CO2-Emissionen voranzutreiben.
Eigentlich war der Plan, die Regeln für Flüge innerhalb der Staatengemeinschaft und auch für solche anzuwenden, die nach Übersee gehen. Doch offenbar ist es den Fluggesellschaften aus den USA gelungen, gegen diesen zu lobbyieren, sodass die Regeln nur für EU-Flüge gelten, berichtet die Zeitung The Guardian.
US-Airlines wollen nicht mitmachen
Lobbyisten des Dachverbandes Airlines for America A4A und einigen ihrer Mitgliedsunternehmen trafen sich im Mai mit Vertretern der Europäischen Kommission zu einem Treffen. Aus den Sitzungsprotokollen, die der Guardian im Rahmen des amerikanischen Freedom of Information Act angefordert hat, geht hervor, dass sich der Verband gegen die Einbeziehung von Flügen zu und von Zielen außerhalb Europas in den Entwurf der Vorschriften zur Erfassung der über CO2 hinausgehenden Luftverschmutzung aussprach.
Die Gruppe argumentierte – wie auch der Dachverband Iata und andere Fluggesellschaften mit den fehlenden wissenschaftlichen Erkenntnissen, und äußerte Bedenken, dass die Regeln die Preisgestaltung beeinflussen könnten. Offenbar hatte man damit Erfolg. In einem Entwurf, den die Kommission den Fluglinien zur Kommentierung freigab, werden Langstreckenflüge zumindest zwischen 2025 und 2027 aus der Pflicht genommen.
Billigairlines Hand in Hand
Das nervt vor allem die Billigairlines. Und Easyjet, Ryanair und Wizz Air arbeiten ausnahmsweise einmal Hand in Hand. «Easyjet lehnt den Ausschluss von Langstreckenflügen aus dem Anwendungsbereich dieses Nicht-CO2-Überwachungssystems entschieden ab», heißt es in einem öffentlichen Kommentar.
«Unsere gemeinsame Analyse mit Ryanair und Wizz Air zeigt, dass dieser Akt rechtswidrig wäre.» Die Kommission sollte laut Einschätzung von Easyjet die Ausnahmeregelung aufheben oder auf die nicht-EU-Flüge Standard-Schätzungen der Nicht-CO2-Emissionen anwenden. Ein Ausschluss der Langstreckenflüge wirke verzerrend. Denn Langstreckenflüge machen laut der Analyse der Billigairlines etwa 70 Prozent der Luftverkehrsemissionen in Europa aus.
Langstrecken-Anbieter vorsichtig
Lufthansa und Condor, die selbst auf der Langstrecke unterwegs sind, sind in ihren Kommentaren freilich etwas vorsichtiger. Man unterstütze dieses Vorgehen, zunächst nur innereuropäische Flüge in die Regeln aufzunehmen, da es auch mit den bisherigen EU-Regeln zum Emissionshandel vereinbar sei.