Boeing 737-800 von KLM: Fliegt auch dank Staatshilfe.

Boeing 737-800 von KLM: Fliegt auch dank Staatshilfe.

Thomas Ramgraber

Nach Ryanair-Klage

EU-Gericht erklärt Staatshilfen für KLM und Tap für nichtig

Sieg für Ryanair vor Gericht: EU-Richter haben die Bewilligung der Staatshilfen an die Nationalairlines der Niederlande und von Portugal annulliert.

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Michael O'Leary nennt es «Doping». Der Ryanair-Chef hält die massiven Staatshilfen für Konkurrenten für unlauter und wettbewerbsverzerrend. Lufthansa bezeichnete er gar einmal als «Crack-Kokain-Junkie», nachdem der deutsche Konzern von den Regierungen in Belgien, Deutschland, Österreich und der Schweiz rund neun Milliarden Euro bewilligt bekommen hatte, um die Corona-Krise zu überstehen.

Jedes Mal kündigte O'Leary reflexartig Klagen im Namen von Ryanair an. Meist scheiterte er damit. Nun können der Chef und seine Billigairline aber gleich zwei kapitale Siege feiern. Das Gericht der Europäischen Union hat am Mittwoch (19. Mai) die Bewilligungen der Staatshilfe für KLM und Tap für nichtig erklärt.

Floß keine Hilfe zwischen Air France und KLM?

Im Falle von KLM geht es um 3,4 Milliarden Euro. Der niederländische Staat gewährte der Nationalairline eine Garantie für ein Darlehen von einem Bankenkonsortium und ein direktes Darlehen. Zum Verhängnis wurde der Fluggesellschaft, dass zuvor bereits ihre Schwester Air France Staatshilfe bekommen hat. KLM habe nicht ausreichend darlegen können, dass sie nicht auch von der französischen Hilfe profitiere, so die Richter in ihrem Urteil.

Im Beschluss werde nicht «dargelegt, dass irgendein Mechanismus bestünde, der verhindert, dass die Air France über die Holdinggesellschaft Air France-KLM gewährte Beihilfe gerade über diese Holdinggesellschaft KLM zugutekommt und umgekehrt», heißt es im Urteil weiter. Die EU-Kommission, welche die niederländische Staatshilfe genehmigt hat, habe nicht geprüft, dass keine Verschiebung der Hilfen stattfänden, sondern sich einfach auf Aussagen der niederländischen Regierung und von KLM verlassen.

Konnten Tap-Aktionäre wirklich nicht helfen?

Die EU-Wettbewerbshüter müssen nun nochmals über die Bücher und den Fall KLM neu prüfen. Das Gericht setzt die Wirkung des Urteils bis dahin ausdrücklich aus, da sich die Luftfahrt bereits heute in einer schwierigen Lage befindet. Man wolle weitere Probleme verhindern, so die Richter.

Dasselbe tat das Gericht der Europäischen Union auch im Fall von Tap. Die portugiesische Nationalairline bekam zur Bewältigung der Corona-Krise Staatshilfe von bis zu 1,2 Milliarden Euro. Dabei sei nicht belegt worden, dass es sich wirklich «um die Schwierigkeiten der Begünstigten selbst handele, die nicht auf eine willkürliche Kostenverteilung zugunsten ihrer Aktionäre oder anderer Tochtergesellschaften zurückzuführen seien», schreiben die Richter. Genauso wenig sei ausgeführt worden, dass die «Schwierigkeiten so gravierend» seien, dass sie von den Aktionären von Tap nicht getragen werden können.

«Sieg für Verbraucher und Wettbewerb»

Bei Tap bekommt die EU-Kommission zwei Monate Zeit, um einen neuen Beschluss zu fassen. Oder sie muss dann ein förmliches Prüfverfahren einleiten und die portugiesische Staatshilfe genauer unter die Lupe nehmen. Ryanair frohlockt: «Die heutigen Urteile in zwei von mehr als 20 bisher beim Gericht eingereichten Klagen sind ein wichtiger Sieg für Verbraucher und Wettbewerb.»

Besonders hart für die beiden Fluggesellschaften: Tap wird auch dieses Jahr nochmals Geld vom Staat benötigen. Und auch bei KLM gibt es Gespräche über weitere Hilfen. Dies wird nun deutlich erschwert.

Die Urteile des Gerichts der Europäischen Union können Sie hier herunterladen: KLM und Tap.

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