Letzte Aktualisierung: um 10:30 Uhr

Deutschland, Schweiz und Österreich

Was Flugreisende jetzt zur Einreise wissen müssen

Ab heute gilt für Passagiere eine Testpflicht vor ihrem Flug nach Deutschland. Ein Überblick über die deutschen Regeln - und die in der Schweiz und in Österreich.

Seit Dienstag (30. März) gilt für Flugreisende eine Testpflicht vor Abflug nach Deutschland – unabhängig vom Abflugort. «Wer keinen negativen Test hat, wird nicht mitgenommen», sagt der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn. Ausgenommen von der Testpflicht sind die Besatzungen sowie Passagiere, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

«Der dem Test zugrunde liegende Abstrich darf grundsätzlich höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein», erklärt das Ministerium. «Es werden grundsätzlich Verfahren der Nukleinsäureamplifikationstechnik (PCR, LAMP, TMA) und Antigentests zum direkten Nachweis des Coronavirus Sars-Cov-2 anerkannt.» Die Kosten für den Test tragen die Reisenden selbst.

Reisende tragen Kosten, nur drei Sprachen akzeptiert

Der Testnachweis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorzulegen. Ein Nachweis nur auf Spanisch ist also beispielsweise nicht ausreichend. Fällt der Test positiv aus, muss sich der Reisende nach den örtlichen Vorschriften auf eigene Verantwortung isolieren. In der Regel trägt er die dafür entstehenden Kosten selbst. Allerdings hängt das von Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes ab.

Kontrollieren müssen die Testnachweise die Airlines. Kann ein Reisender keinen korrekten Nachweis vorlegen gilt: «Die Beförderung in die Bundesrepublik Deutschland ist zu unterlassen», so das Ministerium. Bei Verstoß gegen diese Pflichten drohen den Fluglinien Strafzahlungen. Die neue Testpflicht gilt vorerst bis einschließlich 12. Mai 2021. Wie schon zuvor besteht bei der Einreise aus Risikogebieten die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung. Die Quarantänevorschriften in Deutschland werden durch die einzelnen Bundesländer erlassen und unterscheiden sich entsprechend.

Ähnliche Regeln in der Schweiz …

Ähnliche Regeln kennt die Schweiz seit dem 12. Februar. Wer mit dem Flugzeug einreist, muss einerseits ein Einreiseformular ausfüllen und andererseits einen negativen Coronatest vorlegen (PCR-Test, maximal 72 Stunden alt, oder Antigen-Schnelltest, maximal 24 Stunden alt). Der wird beim Boarding kontrolliert. Ausnahmen gibt es nur für Schweizer selbst, die begründen können, dass ein Test im Ausland nicht möglich war.

Der Test wird bei der Ankunft erneut stichprobenweise kontrolliert. Wer keinen negativen Befund vorlegen kann oder wer aus Risikoländern einreist, muss sich so oder so in Quarantäne begeben.

… und in Österreich

Wer seit dem 15. Januar aus dem Ausland nach Österreich einreist, ist verpflichtet, sich frühestens 72 Stunden vor der Einreise elektronisch zu registrieren (Pre-Travel Clearance). Das gilt auch für österreichische Staatsangehörige. Zudem muss er einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Der Test kann auch in Österreich innerhalb von 24 Stunden nachgeholt werden.

Bei der Einreise aus Risikogebieten gilt zudem eine zehntägige Quarantänepflicht. Alle europäischen Länder mit Ausnahme von Island, Norwegen und Vatikan fallen derzeit darunter. Ein Freitesten ist nach fünf Tagen Quarantäne mittels PCR- oder Antigen-Test auf eigene Kosten möglich.