Letzte Aktualisierung: um 7:41 Uhr

Von Airbus A300 bis Antonov An-12

Der Flugzeug-Flohmarkt von Istanbul-Atatürk

Die türkische Flughafenbetreiberin verkauft neun Flieger, die jahrelang am alten Flughafen von Istanbul herumstanden. Zu haben sind unter anderem Airbus A300, Antonov An-12 und MD-82.

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Neun kleinere, aber auch größere Flugzeuge stehen seit Jahren herrenlos am Flughafen Istanbul-Atatürk herum. Jetzt hat die Flughafenbetreiberin Devlet Hava Meydanları İşletmesi DHMI sie zum Verkauf ausgeschrieben. Laut türkischen Medien reagierten zuvor die Besitzer nicht auf Mitteilungen. Das ist verständlich, da es ausschließlich insolvente Fluggesellschaften sind.

Unter den stillgelegten Fliegern befindet sich auch die einzige je ins türkische Luftfahrzeugregister eingetragene Antonov An-12. Das ukrainische Flugzeug, das einst für CAT Cargo Air Transport flog, verbrachte über zwanzig Jahre auf dem Vorfeld des alten Flughafens der türkischen Metropole, der seit der Eröffnung des neuen Flughafens Istanbul nur noch für Privat- und Frachtflüge verwendet wird. Die An-12 ist für 210.000 türkische Lira oder umgerechnet rund 23.000 Euro zu haben.

Kleinflugzeuge ebenfalls zum Verkauf

Drei Airbus A300 der ehemaligen Bosphorus European Airways stehen seit den frühen Nullerjahren ebenfalls am Flughafen. Sie wurden bereits verkauft – für jeweils 550.000 türkische Lira (60.600 Euro), wie das Portal Airport Haber berichtet. Ein weiterer Airbus A310 von Saga Airlines, der seit fast zehn Jahren am Atatürk Airport geparkt ist, steht für 500.000 Lira zum Verkauf (55.000 Euro). Zwei McDonnell Douglas MD-82 der ehemaligen Tarhan Tower Airlines – eine davon flog kurz für Swissair –  werden für je 300.000 Lira (33.000 Euro) angeboten.

Neben den früheren Passagierjets stehen auch zwei Kleinflugzeuge zum Verkauf. Eine Piper PA-23 Aztec mit Kennzeichen TC-CHY ist für rund 9000 Euro ausgeschrieben, eine Cessna 152 mit Kennzeichen TC-MHK für etwas mehr als 3000 Euro. Die Erlöse werden innerhalb von fünf Jahren an die Besitzer überwiesen, sofern sie Belege vorlegen können.