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Verdi: Branchentarifverträge für Bodenverkehrsdienste werden allgemeinverbindlich

Die Gewerkschaft Verdi meldet einen Erfolg: «Nach der heutigen Entscheidung des Tarifausschusses beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden die Branchentarifverträge, sowohl Mantel- als auch Entgelttarifvertrag, für Bodenverkehrsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen nach dem Tarifvertragsgesetz allgemeinverbindlich.»

Die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Christine Behle bezeichnete diesen Vorgang als historisch und sagte: «Damit wird unser Branchentarifvertrag, der überwiegend seit dem 1. August 2024 in Mitgliedsbetrieben angewandt wird, zum allgemeinverbindlichen Branchentarifvertrag.» Erstmals sei es gelungen, einen Tarifvertrag für die gesamte Branche abzuschließen. Ausnahmen seien kleinere Flughäfen.

Nach mehrjährigen Tarifverhandlungen mit den beiden Arbeitgeberverbänden VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) und ABL (Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr) wurde im Februar 2024 der Tarifvertrag zwischen Verdi und den beiden Arbeitgeberverbänden abgeschlossen und gemeinsam mit ihnen die Allgemeinverbindlichkeit (AVE) beantragt.

«Im Entgelt werden zehn unterschiedliche Stundenlöhne allgemeinverbindlich, je nach ausgeübter Tätigkeit», erklärt Behle. In der untersten Gruppe seien das aktuell 17,00 Euro. «Die Allgemeinverbindlichkeit bedeutet, dass die Tarifverträge in der verabschiedeten Form für Bodenverkehrsdienste in Deutschland wie ein Gesetz gelten und damit für die Beschäftigten in der Branche eine Absicherung durch die Verdi-Tarifverträge sichergestellt werden konnte.»