Letzte Aktualisierung: um 23:54 Uhr

Staatsanwalt erhebt Vorwürfe

Ermittlungen wegen bandenmäßiger Untreue am Flughafen Hahn

Im Ermittlungsverfahren rund um den Flughafen Hahn nennt die Staatsanwaltschaft erstmals konkrete Vorwürfe. Es geht um den Verdacht der bandenmäßigen Untreue, des Subventionsbetruges und der Insolvenzverschleppung.

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Im Sommer 2020 führten Ermittler am Flughafen Hahn im Hunsrück Durchsuchungen durch. Die Staatsanwaltschaft Koblenz erklärte, sie führe zusammen mit der Steuerfahndung Trier ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere Verantwortliche von sechs am Airport tätigen Gesellschaften. Zu den Tatvorwürfen und Einzelheiten wurden keine Details bekannt.

Das ändert sich nun. Die Staatsanwaltschaft Koblenz teilte am Donnerstag (20. Januar 2022) mit, im Ermittlungsverfahren gegen mittlerweile vier Verantwortliche sowie einen weiteren Beschuldigten könne sie sich nun zu den Vorwürfen äußern.

«Tatbestand der bandenmäßigen Untreue»

So schreibt die Staatsanwaltschaft: «Die erwähnten vier Beschuldigten sind verdächtig, aufgrund gemeinsamen Tatplans ihre Vermögensbetreuungspflichten gegenüber am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften in der Zeit vom Juli 2017 bis Mai 2020 in mehreren Fällen verletzt, den Gesellschaften hierdurch Vermögensschäden zugefügt und dadurch den Tatbestand der bandenmäßigen Untreue sowie der Untreue unter Herbeiführung von Vermögensverlusten großen Ausmaßes verwirklicht zu haben.»

Insbesondere besteht demnach der Verdacht, dass drei der vier Beschuldigten in zwei Fällen Einnahmen, die ihren Gesellschaften zugestanden hätten, nicht verbuchten, sondern diese für eigene Zwecke verwendeten. Darüber hinaus sind die Beschuldigten der Untreue zum Nachteil einer am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaft verdächtig. Denn sie akzeptierten Eingangsrechnungen und bezahlten diese in zwei Fällen, obwohl ihnen bekannt gewesen sein soll, dass keine Leistungen des Rechnungsausstellers zugrunde lagen.

Subventionsbetrug zum Nachteil des Landes

«Die Beschuldigten sind auch verdächtig, unter Verstoß gegen die ihnen gegenüber einer am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaft obliegende Vermögensbetreuungspflicht konkret gegebene Möglichkeiten einer Reduktion der Betriebsausgaben nicht genutzt zu haben», schreibt die Staatsanwaltschaft weiter. «Auch sollen die Beschuldigten Mieteinkünfte dieser Gesellschaft pflichtwidrig nicht verbucht und pflichtwidrig nicht geltend gemacht haben.»

Und das ist immer noch nicht alles. «Soweit die Vergehen der Untreue sich auf das Betriebsergebnis dieser Gesellschaft im Jahr 2018 ausgewirkt haben, besteht gegen die vier Beschuldigten auch der Verdacht des Subventionsbetruges zum Nachteil des Landes Rheinland-Pfalz», heißt es weiter. Denn dann wäre eine vom Land bewilligte und ans Betriebsergebnis geknüpfte Subvention womöglich teilweise zu Unrecht ausbezahlt worden.

Anfangsverdacht der Insolvenzverschleppung

Wie hoch der Schaden im Rahmen des Untreue-Tatbestandes ausfällt, kann die Staatsanwaltschaft noch nicht beziffern. Rheinland-Pfalz soll durch den möglichen Subventionsbetrug Schaden in Höhe von mindestens 400.000 Euro erlitten haben.

Im Hinblick auf fünf der sechs Gesellschaften, um die es geht, haben die Ermittlungen darüber hinaus den Anfangsverdacht der Insolvenzverschleppung im Sommer/Herbst 2021 ergeben. Er richtet sich gegen die drei Beschuldigten, die jeweils für die rechtzeitige Stellung des Insolvenzantrags verantwortlich waren.