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Während andere pausieren

Sundair fliegt weiterhin nach Beirut – Gewerkschaften entsetzt

Eine deutsche Fluggesellschaft setzt ihre Flüge in den Libanon bisher nicht aus - anders als die Konkurrenz. Gewerkschaften äußern Bedenken am Vorgehen von Sundair.

Der Raketenangriff auf die von Israel annektierten Golanhöhen vom Wochenende hat die Spannungen im Nahen Osten noch weiter erhöht. Zwölf israelische Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wurden bei der Attacke getötet. Die israelische Regierung machte umgehend die libanesische Hisbollah für den Luftangriff verantwortlich.

Die Airlines von Lufthansa Group – Eurowings, Lufthansa und Swiss – setzten ihre Flüge in den Libanon danach aus. Es folgte Condor. Sie fürchteten eine militärische Reaktion Israels und eine weitere Eskalation. Tatsächlich griffen israelische Kampfjets am Dienstagabend (30. Juli) im Beiruter Vorort Haret Hreik ein Haus an, um einen Hisbollah-Kommandeur zu töten. Mehrere Menschen kamen ums Leben, mehrere Gebäude wurden beschädigt.

Einige Fluggesellschaften fliegen weiterhin

In den Buchungssystemen der Fluggesellschaften finden sich buchbare Eurowings-Flüge nach Beirut erst wieder ab dem 12. August ab Berlin und ab dem 13. August ab Düsseldorf; Lufthansa-Flüge ab dem 6. August ab Frankfurt; Swiss-Flüge ab dem 9. August ab Zürich; und Condor-Flüge ab dem 6. August ab Düsseldorf.

International sagten beispielsweise auch Aegean Airlines, Air France, Transavia, Pegasus oder Royal Jordanian Beirut-Flüge ab, während andere Airlines wie Flydubai, Jazeera Airways, Qatar Airways oder Egypt Air weiterhin den Rafic Hariri International Airport der libanesischen Hauptstadt ansteuern. Die heimische Middle East Airlines MEA fliegt auch weiterhin von Beirut unter anderem nach Frankfurt, Düsseldorf und Genf.

Flüge von Berlin und Bremen nach Beirut

Und ebenfalls eine deutsche Fluglinie hält die Verbindungen in die Hauptstadt des Libanons aufrecht. Zwar wollte sich Sundair gegenüber aeroTELEGRAPH nicht zum Thema äußern. Daten von Radarbox zeigen aber: Am Dienstagnachmittag (30. Juli) ging Flug SR126 von Berlin nach Beirut, am Abend Flug SR220 von Bremen nach Beirut und am Mittwochmittag (31. Juli) Flug SR134 von Berlin nach Beirut. Im Buchungssystem Der Fluglinie finden sich die nächsten Flüge ab Berlin ab dem 2. August, ab Bremen am dem 6. August.

Menschen, die auf eine Beirut-Verbindung angewiesen sind, etwa aus familiären Gründen, werden froh sein um die angebotenen Flüge. Doch es gibt auch Kritik: «Krisengebiete sind kein sicherer Ort für zivile Flugzeuge», sagt Anja Granvogl, Vorständin Sicherheit bei der Kabinengewerkschaft Vereinigung Cockpit. «Für den Libanon hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen und bezeichnet die Sicherheitslage dort als ‹hochvolatil›.»

«Unmöglich, Verantwortung gerecht zu werden»

Der verantwortliche Flugzeugführer sei für die Sicherheit des Fluges und damit für Leib und Leben der Fluggäste und der Crew verantwortlich, so Granvogl. «Bei Flügen in oder über Krisengebieten ist es unmöglich, dieser Verantwortung gerecht zu werden, da nicht jederzeit alle sicherheitsrelevanten Informationen vorliegen», sagt die Gewerkschafterin. Die Vereinigung Cockpit lehne daher Flüge in und über Krisengebiete strikt ab.

Joachim Vázquez Bürger, Chef der Kabinengewerkschaft Ufo, sagt, es «ist aus meiner Sicht unverantwortlich», weiterhin Beirut anzusteuern, «während andere Fluggesellschaften wie Lufthansa, Eurowings oder Condor, die mit den bundesdeutschen Sicherheitsbehörden gut vernetzt sind, ihre Flüge nach Beirut befristet aussetzen». Alles deute auf eine äußerst kritische Sicherheitslage hin und der Flughafen gelte als strategisches Ziel.

Kann Personal Dienst verweigern?

Bei der Prüfung, «ob Gesundheit und Leben der Fluggäste und Flugzeugbesatzungen ausreichend geschützt und immer vorrangig gegenüber den wirtschaftlichen Interessen der Fluggesellschaften gestellt sind», sehe er «vor allem das Luftfahrtbundesamt in der Verpflichtung», sagt Vázquez Bürger. Dies gelte grundsätzlich, aber im Besonderen für kommerzielle Flüge in Kriegs- und Krisengebiete, so der Chef der Kabinengewerkschaft.

Fliegt eine Fluggesellschaft in ein Kriegs- oder Krisengebiet, stellen sich viele Fragen, die sich bei den meisten anderen Zielen nicht stellen. Etwa die Frage, welche Möglichkeiten eine Airline den Crewmitgliedern gibt, die aus Angst nicht auf solchen Flügen eingesetzt werden wollen. Oder die, wie der Notfallplan für die Besatzungen aussieht für den Fall, dass der Flughafen aufgrund eines eskalierenden Konfliktes geschlossen werden muss.

Kanada veröffentlicht neue Notam

Ein Verbot von Flügen in den Libanon besteht von staatlicher deutscher Seite nicht. Das Auswärtige Amt warnt aber schon seit Ende Juni: «Eine weitere Eskalation könnte auch dazu führen, dass der Flugverkehr ab dem Rafiq-Hariri-Flughafen komplett eingestellt wird. Die Ausreise aus Libanon auf dem Luftweg wäre dann nicht mehr möglich.» Kanada rät Fluglinien sogar per Notam vom 29. Juli, den libanesischen Luftraum zu meiden. Auch Großbritannien weist Airlines auf das Risiko hin, das Flüge in den Libanon mit sich bringen.

«Das Hauptrisiko in Libanons Luftraum liegt an der Grenze zu Israel, wo die libanesische Hisbollah-Miliz mit der israelischen Armee kämpft», warnt die auf Sicherheitsrisiken spezialisierte Ops Group. Seit Oktober 2023 habe die Gewalt zugenommen. «Es wurden Drohnen-Aktivitäten, sporadischer Raketenbeschuss und Artillerie-Einsatz gemeldet.»

«Derzeit keine aktuellen Informationen»

«Luftverteidigungsaktivitäten auf beiden Seiten der Grenze können das Risiko für zivile Flugzeuge erhöhen», so Ops Group weiter. Und in einem Update vom 30. Juli: «In letzter Zeit gab es einige glaubwürdige Befürchtungen, dass die Hisbollah über ausgefeiltere Boden-Luft-Waffen verfügen könnte», die in der Lage seien, Flugzeuge in allen Höhen zu erreichen.

Auch Sundair präsentiert auf ihrer Homepage einen rot umrandeten Kasten für «Beirut Reiseinfos» und «Aktuelles für Reisen nach Beirut». Klick man darauf, erscheint jedoch lediglich: «Derzeit sind keine aktuellen Informationen verfügbar. Stand: 16.03.2024»