Luftraumsperrung in Berlin
Staatsbesuch sorgt für Frust an regionalen deutschen Flugplätzen
Israels Ministerpräsident Benjamin Netanyahu weilt zum Staatsbesuch in Berlin. Die regionalen Flugplätze müssen deshalb ihren Betrieb einstellen. Die Betreiber sind erzürnt.
Der Flugplatz Schönhagen bei Berlin: Wegen des Staatsbesuchs des israelischen Ministerpräsidenten muss der Luftverkehr für zwei Tage ruhen.
Der Flugplatz Schönhagen bei Berlin: Wegen des Staatsbesuchs des israelischen Ministerpräsidenten muss der Luftverkehr für zwei Tage ruhen.
Wenn Staatsoberhäupter in andere Länder reisen, gilt im Gastland eine erhöhte Sicherheitsstufe. So auch aktuell in Deutschland. Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanyahu weilt am Donnerstag (16. März) zum Arbeitsbesuch in Berlin.
Deshalb werden in der deutschen Hauptstadt Straßen abgesperrt, das Polizeiaufgebot erhöht, Spezialeinsatzkräfte in Alarmbereitschaft versetzt und Gullydeckel versiegelt. Aber auch der Luftraum wird für bestimmte Flüge eingeschränkt. Die Sperrung in der Luft umfasst 30 Meilen rund um das Berliner Regierungsviertel und für alle Sichtflüge (sogenannte VFR-Flüge, was für visual flight rules steht) und Instrumentenflüge (IFR, instrument flight rules) zu Flugplätzen in der Sperrzone.
Flugplätze zwei Tage geschlossen
Auch Einflüge in den Luftraum ohne Landung sind nicht gestattet. IFR-Flüge vom und zum Berliner Hauptstadtflughafen BER sind indes erlaubt. Dies erhitzt nun die Gemüter an den regionalen Flugplätzen. Denn sie wurden erst kurzfristig über die anstehenden Luftraumsperrungen informiert.
So auch der größte Flugplatz der Region in Schönhagen, «Wir haben am Montag früh von der Polizei den Anruf bekommen, dass wegen des Netanyahu-Besuchs der Luftraum von Mittwoch 19 bis 23 Uhr Ortszeit und Freitag 7 bis 11 Uhr gesperrt wird», so Flugplatzchef Klaus Schwahn gegenüber aeroTELEGRAPH. Früher sei das anders gewesen, ergänzt er, da sei früher informiert worden.
Kaum Schadensminderung möglich
Der Flugplatz Schönhagen hat im Anschluss alle rund 40 ansässigen Firmen über die Sperrung informiert. Glücklich seien die meisten nicht gewesen. «Die Anweisung kam so kurzfristig, dass wir nicht mehr alle betroffenen Mieter und Unternehmen erreichen konnten», so Schwahn. Damit kam für die meisten Betroffenen die Information zu spät, um noch Schadensminderung betreiben zu können.
Wirtschaftlich sind der Geschäftsreiseverkehr, Werksverkehr und Arbeitsluftfahrt am stärksten betroffen. Unternehmen können so Flugaufträge im fünfstelligen Bereich verlieren.
Differenzierter Umgang gefordert
Luftraumsperrungen dürfen nur vom Bund, also vom Bundesverkehrsministerium ausgesprochen werden. In der Praxis wird es wohl oft so gehandhabt, dass die Polizei ein Sperrgebiet beim Bundesverkehrsministerium beantragt, das dann oft so genehmigt wird. Schwahn fordert vom Bundesverkehrsministerium einen differenzierteren Umgang mit der Bannmeile und eine deutlich frühere Benachrichtigung.
«Auch in den USA kennt man den 30 Meilen Schutzradius um den Präsidenten und hochrangige Regierungsvertreter, nur wird es dort wesentlich intelligenter, weniger restriktiv und damit wirtschaftsfreundlicher umgesetzt», so der Chef des Flugplatzes Schönhagen.
Differenzierter Umgang gefordert
Schon 2018 kam es zu ähnlich langen Luftraumsperrungen. Damals war der türkische Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan zu Gast in Berlin. Der Flugplatz Schönhagen hatte damals zusammen mit den Verbänden der Allgemeinen Luftfahrt (AOPA), der Geschäftsreiseluftfahrt (GBAA) und dem Verband der Regionalflughäfen (IDRF) gegen die Sperrung geklagt. Ein Unternehmen und zwei Piloten hatten ebenfalls eine Klage eingereicht. Das zuständige Verwaltungsgericht Berlin lehnte die Klage ab.
Immerhin einen Lichtblick gib es für die Flugplätze. Netanyahu indes hat seinen Besuch verkürzt, er reist nun schon Donnerstagabend wieder ab.