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Schweiz verbietet kommerziellen Betrieb historischer Flugzeuge

Verschärfte Bestimmungen: Der Schweizer Bundesrat hat – gestützt auf eine Analyse des Bundesamts für Zivilluftfahrt Bazl zum tödlichen Ju-52-Unglück – beschlossen, für Flüge mit historischen Luftfahrzeugen deutlich strengere Vorgaben zu machen. Bei seiner Sitzung vom 17. August 2022 hat er die Luftfahrtverordnung LFV entsprechend angepasst.

Künftig werden kommerzielle Flüge mit Personen und Gütern mit Luftfahrzeugen der Sonderkategorie «Historisch» nicht mehr zulässig sein. Nichtgewerbsmäßige Flüge sind für Vereinsmitglieder unter Einhaltung einer Karenzfrist von 30 Tagen weiterhin möglich. Außerdem gilt neu eine Beförderungsbeschränkung. Es dürfen maximal neun Personen in einem entsprechenden Flugzeug fliegen, davon höchstens sechs Passagiere.

«Damit werden Passagierflüge auf ein Maß begrenzt, welches in der allgemeinen, nicht gewerbsmässigen Leichtaviatik üblich ist», schreibt das Bazl. Zum Schutz der Flugpassagiere muss der Pilot oder die Pilotin die Fluggäste über die besondere Zulassung des entsprechenden Luftfahrzeugs informieren. «Damit wird sichergestellt, dass sich Passagiere vor einem Flug entscheiden können, ob sie die damit zusammenhängenden Risiken eingehen wollen oder nicht.»

Die neuen Vorgaben für Flüge mit historischen Luftfahrzeugen treten am 1. Oktober 2022 in Kraft.