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Schweiz und Easa optimieren Zusammenarbeit bei Zertifizierung und Aufsicht

Am 24. Oktober 2024 hat der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU beschlossen, dass die Schweiz mehrere neue EU-Bestimmungen in ihr Abkommen übernimmt. Diese Maßnahmen sollen das Sicherheitsniveau in der europäischen Zivilluftfahrt weiter vereinheitlichen und stärken. Der Bundesrat als Landesregierung genehmigte die Übernahme am 27. September 2024, und die Regelungen treten am 1. November 2024 in Kraft.

Die Änderungen betreffen die Flug- und Luftsicherheit sowie das Flugverkehrsmanagement. Ein neues Verordnungspaket legt Standards fest, um die Konformität der Flugverkehrssysteme zu bewerten. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit Easa, an der auch die Schweiz beteiligt ist, übernimmt hierbei eine zentrale Rolle. Zudem sieht eine weitere Verordnung einen gemeinsamen Informationsspeicher vor, der die Zusammenarbeit zwischen der Easa und nationalen Behörden bei Zertifizierung und Aufsicht optimiert.

Die Schweiz und die EU passen seit 2002 regelmäßig das Luftverkehrsabkommen an, um die europäischen Luftfahrtnormen einheitlich umzusetzen.