Wegen Korrosionsschäden
Schweiz erteilt Ju-52 Flugverbot
Am Wrack der in den Alpen abgestürzten Ju-52 wurden Korrosionsschäden festgestellt. Den Unfall sollen sie nicht verursacht haben. Die anderen Ju-Air-Flieger müssen aber am Boden bleiben.
Schäden: Detailansicht der Risszone am unteren Holmrohr des linken Flügels.
Schäden: Detailansicht der Risszone am unteren Holmrohr des linken Flügels.
Die beiden Junker Ju-52 von Ju-Air dürfen vorerst nicht mehr fliegen. Das hat die schweizerische Luftfahrtbehörde beschlossen. Bei der Inspektion des Wracks der am 4. August abgestürzten Maschine mit dem Kennzeichen HB-HOT habe man «schwerwiegende strukturelle Schäden im Bereich der Flügelholme» vorgefunden, so das Bundesamt für Zivilluftfahrt Bazl am Dienstag (20. November) in einer Medienmitteilung.
Die Holme sind die tragende Struktur der Tragflächen, die sich über die ganze Spannweite ziehen. Damit aber nicht genug. Auch an Scharnieren, Beschlägen der Tragflügel und an der Bodenplatte der Kabine des historischen Flugzeugs seien «erhebliche Korrosionsschäden» festgestellt worden, so die Behörde. Zudem hätten zwei neu angefertigte Nockenscheiben Mängel aufgewiesen. «Diese Schäden blieben bei normalen Inspektionen und Wartungsarbeiten verborgen und konnten erst anhand der Trümmerteile festgestellt werden», so die Behörde.
Erst noch eine «vertiefte Analyse»
Da die beiden anderen Flugzeuge von Ju-Air «sowohl altersmäßig wie von den Betriebsstunden her der verunglückten Maschine entsprechen», müsse erst sichergestellt werden, dass sie diese Schäden nicht aufwiesen, begründet die Behörde. Deshalb dürfen die beiden Ju-52mit den Kennzeichen HB-HOP und HB-HOS vorerst nicht mehr in die Luft. Am 17. August hatte die Rundfluganbieterin Ju-Air den Betrieb wieder aufgenommen.
Die am Wrack vorgefundenen Mängel seien jedoch «nach heutigem Kenntnisstand» nicht Schuld am Absturz, so die Experten im ersten Untersuchungsbericht zum Unfall. Über die Ursachen des Unfalls, der alle 20 Insassen das Leben kostete, sagen die Experten aber vorerst noch nichts. Es brauche erst eine «vertiefte Analyse». Dazu werde man sich im Abschlussbericht äußern.
Mängel bei der Wartung
Nur den Unfallhergang beschreiben die Bazl-Experten kurz: «In der Folge führte der Flug in etwa nord-nordöstlicher Richtung in den Talkessel südwestlich des Piz Segnas zwischen dem Atlas und den Tschingelhörnern. Gegen das nördliche Ende dieses Talkessels begann das Flugzeug annähernd um 16:56 Uhr eine Linkskurve», heißt es im Bericht. Und dann: «Die Flugzeugnase senkte sich und die Linkskurve entwickelte sich zu einer spiralförmigen Flugbahn gegen unten. Der Aufprall mit dem Gelände erfolgte wenige Sekunden später in einer senkrechten Fluglage und mit annähernd senkrechter Flugbahn.»
Die Ermittler haben jedoch systemische Mängel bei der Wartung von Ju-Air ausgemacht. «Bei der Untersuchung der Instandhaltungsarbeiten wurden verschiedene Unzulänglichkeiten insbesondere der Dokumentation bei der Ausführung von größeren Modifikationen und bei der Bewirtschaftung von Ersatzteilen festgestellt. Solche Mängel stellen ein potentielles Risiko dar», so die Experten in ihrem ersten Zwischenbericht, der am 20. November veröffentlich wurde.
Ju-Air einverstanden
Ju-Air müsse nun «die bestehenden Abläufe prüfen und so verbessern, dass die Nachvollziehbarkeit der Instandhaltungsarbeiten sowie eine eindeutige Ersatzteilbewirtschaftung gewährleistet sind», so die Ermittler weiter. Die Rundfluganbieterin akzeptiert das Urteil. Man sei «mit diesem vorübergehenden Grounding einverstanden», schreibt sie. «Es ist vorgesehen, den Flugbetrieb der Ju-Air wie geplant im Frühling 2019 wieder aufzunehmen.»
Hier können Sie den Zwischenbericht downloaden.