Letzte Aktualisierung: um 15:36 Uhr

Zwischenurteil

Richter: Qatar und Airbus müssen sich zusammenraufen

Ein Richter verlangt ein schnelles Verfahren im Fall Qatar Airways gegen Airbus. Doch er will zugleich, dass sich die beiden Parteien sich zuerst nochmals zusammensetzen.

Liest man die Stellungnahme von Qatar Airways, könnte man meinen, es handle sich um einen Sieg auf ganzer Linie. «Wir sind erfreut über das heutige Urteil des High Court in London», so die Golfairline. Ziel sei es gewesen, schnell zu erfahren, wie schlimm die Oberflächenschäden der Airbus A350 wirklich seien. «Wir freuen uns außerordentlich, dass uns dies mit dem heutigen Urteil gelungen ist.»

Der Richter in London hat denn in der Tat auch ein zügiges Verfahren angeordnet. «Ich habe keinen Zweifel daran, dass dieser Fall so schnell wie möglich verhandelt werden sollte», sagte Richter David Waksman gemäß der Nachrichtenagentur Reuters. Mit zwei Anträgen blitze Qatar Airways jedoch ab. Airbus darf weiterhin versuchen, der Golfairline A350 zu liefern oder diese bei anderen Kunden platzieren.

Alles brandgefährlich …

Auch wenn der Richter auf Tempo macht – das heißt nicht, dass bereits ein Gerichtstermin feststeht. Er verlangt nämlich, dass sich die beiden Streitparteien zuerst noch einmal  zusammensetzen. «Im Moment sieht es so aus, als wäre der Fall nicht lösbar – das könnte sich aber ändern», sagte Waksman gemäß Reuters. Die Kosten für beide Seiten seien seiner Meinung nach viel zu hoch, so der Richter. Es wäre daher ideal, wenn sie sich einigen würden.

Das ist allerdings fraglich. Bisher zeigten weder Qatar Airways noch Airbus Bereitschaft, im Streit einzulenken. Die Golfairline behauptet, die Schäden bei der Oberflächenbeschichtung seien gefährlich, und hat auf Geheiß der katarischen Luftfahrtbehörde mehr als ein Dutzend Airbus A350 gegroundet. Es bestehe sogar das Risiko eines Feuers im Tank.

… oder eher harmlos?

Airbus sagt, das alles sei bedauerlich, aber harmlos. Es gebe keine Gefährdung der Lufttüchtigkeit. Die europäische Luftfahrtbehörde Easa sieht ebenfalls keinen Handlungsbedarf in Sachen Airbus A350. Man wisse von der Zersetzung der Lackierung und des Schutzanstriches bestimmter A350. Aber es gebe keinen Hinweis darauf, dass das die Struktur des Flugzeugs beeinträchtige oder andere Risiken mit sich bringe.