Letzte Aktualisierung: um 19:59 Uhr

Beschwerde abgelehnt, aber ...

Planespotter müssen in Zürich noch länger auf neue Plattform warten

Die bisherige Spotterplattform musste neuen Standplätzen für Flugzeuge weichen. Gegen den Bau an einem neuen Standort klagte ein Nachbar. Doch jetzt bekam der Flughafen Zürich Recht. Umgesetzt wird das Projekt dennoch nicht bald.

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Vor acht Jahren bekamen die Planespotterinnen und -spotter in Zürich einen neuen Lieblingsort. Der Flughafen hatte in der Nähe der Kreuzung der Pisten 10/28 und 16/34 einen vier Meter hohen Hügel aufgeschüttet und auf ihm eine Plattform errichtet. Von ihr aus hatte man beste Sicht auf das Vorfeld und startende Flugzeuge.

Seit vergangenem September ist der Spotterhügel weg und mit ihm ist auch der daneben stehende Kult-Imbissstand Heligrill. Denn der Flughafen Zürich baute dort neue Standplätze für Flugzeuge. Bis zu 14 Jets von der Größe eines Airbus A320 oder fünf von der Größe eines A340 können dort geparkt werden.

Waldbesitzer klagte wegen Formfehlern und Nachteilen

Für den Spotterhügel und den Heligrill hatte der Airport einen Ersatzstandort rund 300 Meter nördlich des alten Standorts vorgesehen, mit direktem Blick aufs und näher beim Pistenkreuz. Doch bei der Umsetzung des Plans stieß er auf ein Problem. Der Besitzer eines angrenzenden Waldstückes legte Beschwerde gegen das Vorhaben ein.


Bisher nur eine Idee: Hier sollte der neue Spotterhügel hinkommen. Bild: Flughafen Zürich

Einerseits klagte der Waldbesitzer auf Formfehler bei der Erteilung der Baubewilligung. Andererseits führte er ins Feld, der Bau des neuen Spotterhügels und die Verlegung des Heligrills bedeuteten für ihn Nachteile bei der Bewirtschaftung seines Waldes. Unter anderem würden Mindestabstände nicht eingehalten. Doch vor dem Baurekursgericht des Kantons Zürich fand er kein Gehör. Am 12. Dezember lehnte es die drei Beschwerden des Waldbesitzers ab. Man habe «auf ganzer Linie» recht bekommen, erklärt eine Sprecherin des Flughafens Zürich.

Nun muss ein höheres Gericht über den Spotterhügel urteilen

Der Hauptangriffspunkt des Waldbesitzer sei gewesen, dass die Standortkommune Rümlang bei der Baubewilligung die Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Waldabstands zunächst vergessen habe und die später erfolgte Erteilung daher nicht rechtens sei. «Das kantonale Baurekursgericht sieht das anders» so die Flughafensprecherin. Forstwirtschaftliche Nachteile könnten nach Ansicht des Gerichts ebenfalls nicht geltend gemacht werden. Denn mit Ausnahme der Rotorblätter des Heligrills werde ein Abstand von zehn Metern gewahrt. Zudem sei der Bereich sowieso schon stark bebaut. Es sei deshalb nicht mit zusätzlichen Einwirkungen auf den Waldabstand zu rechnen.

Dennoch erhalten die Planespotterinnen und -spotter ihren Kraftort nicht schnell wieder zurück. Denn der Waldbesitzer hat den Fall an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weitergezogen. Verhandelt wird er dort im besten Fall im laufenden Jahr. Und selbst wenn die Richter nochmals gegen ihn urteilen, kann er sich ans Bundesgericht wenden. Oder er kann seinen Rekurs zurückziehen.

Flughafen Zürich hält am Plan fest

Und hat der Flughafen Zürich bereits einen plan B? «Aktuell gibt es keine konkreten Ideen für einen alternativen Standort» so die Sprecherin. Man halte am geplanten Vorhaben fest.