Pilotinnen und Flugbegleiterinnen
Schwanger in Cockpit und Kabine – geht das?
Pilotinnen und Flugbegleiterinnen klagen in den USA wegen Diskriminierung gegen ihre Airline. Eine Schwangerschaft sei existenzbedrohend. Wie sieht es auf unserer Seite des Atlantiks aus?
Schwangerschaft: Flugbegleiterinnen in Deutschland dürfen nicht mehr fliegen.
Schwangerschaft: Flugbegleiterinnen in Deutschland dürfen nicht mehr fliegen.
Im Cockpit herrscht Frauenmangel – noch immer ist nur ein Bruchteil der Piloten weiblich. Um das zu ändern, bemühen sich Fluggesellschaften, als Arbeitgeber attraktiver für weibliches Personal zu werden. Doch das gelingt offenbar nicht allen, wie ein Beispiel aus den USA zeigt.
Pilotinnen und Flugbegleiterinnen der Billigairline Frontier haben kürzlich Klage eingereicht, weil sie sich von ihrer Arbeitgeberin diskriminiert fühlen. Sie seien dafür bestraft worden, dass sie Kinder bekamen, so der Vorwurf. Ab einem gewissen Zeitpunkt der Schwangerschaft sei es ihnen nicht mehr erlaubt, zu fliegen. Dann, so der Vorwurf, würden sie unbezahlt in den Urlaub geschickt – ohne dass man ihnen eine Alternative am Boden anbietet.
Keine Jobs am Boden, kein Lohn
Nicht nur vor der Geburt, auch danach sollen sie diskriminiert werden, so die Klägerinnen. Anders als in Deutschland gibt es in den USA keine bezahlte Elternzeit. Darum fühlen sich viele Frauen gezwungen, schon nach wenigen Wochen zurück ins Cockpit zu kehren.
Doch: Viele Mütter stillen zu diesem Zeitpunkt noch. Um zu verhindern, dass die Brüste sich entzünden, ist es dann wichtig, die Milch regelmäßig abzupumpen. Das, so der Vorwurf der Klägerinnen, habe Frontier ihnen erschwert. Eine Pause auf der Toilette, um abzupumpen, sei nichts anderes, als eine normale Toilettenpause während des Fluges, so eine Pilotin zum Nachrichtensender NPR.
Flugverbot bei Lufthansa
Dennoch habe die Airline sie dafür gerügt, als es sich herumsprach. Sie sei in die Personalabteilung beordert worden, wo man ihr viele unangenehme Fragen gestellt habe. Es sei auch darum gegangen, warum sie überhaupt stille. «Im Grunde hieß es, dass Pilotinnen nicht stillen sollten», berichtet sie.
In unseren Breitengraden herrschen andere Regeln als in den USA –vor allem was die Arbeitnehmerrechte angeht. Während in den USA teils noch bis ins dritte Trimester geflogen werden darf, müssen schwangere Angestellte hierzulande bald am Boden bleiben. «Um eine mögliche Gefährdung auszuschließen, sprechen wir für die betroffenen Kolleginnen derzeit ein faktisches Beschäftigungsverbot aus», heißt es dazu von Lufthansa.
Easyjet bietet Wahlmöglichkeiten
Andere Jobs am Boden gebe es nicht – «da keine mit der fliegerischen Tätigkeit vergleichbaren adäquaten Arbeitsplätze angeboten werden können». Die entsprechende Gehaltszahlung werde innerhalb der ersten zwölf Monate von der Krankenkasse über das Aufwendungsausgleichsgesetz erstattet. Danach müsse Elternzeit genommen oder wieder geflogen werden.
«Pilotinnen und Flugbegleiterinnen dürfen aus gesundheitlichen Gründen schwanger nicht mehr fliegen. Das ist branchenüblich und dient dem Schutz der Mutter und des Kindes», sagt auch eine Sprecherin von Condor. Bei Easyjet sieht es etwas anders aus, die Regeln sind dort flexibler. «Pilotinnen können entweder sofort nach der Ankündigung der Schwangerschaft mit dem Fliegen aufhören oder wenn gewünscht, bis zum Ende des vierten Schwangerschaftsmonats fliegen», erklärt eine Sprecherin. Allerdings werde dann der Flugplan angepasst.
Bodendienst oder Freistellung
Die Mitarbeiterinnen des Kabinenpersonals werden aber unmittelbar vom Flugdienst freigestellt, sobald sie die Schwangerschaft bekannt geben. Für die Angestellten gibt es allerdings auch alternative Jobs, heißt es weiter. «Wenn die Pilotin oder das Kabinenbesatzungsmitglied beschliesst, während der Schwangerschaft nicht zu fliegen oder vom Flugdienst freigestellt wird, wird sie mit einer angemessenen Beschäftigung im Bodendienst eingesetzt oder erhält die Möglichkeit, zu Hause zu bleiben, wenn sie dies wünscht.»