Letzte Aktualisierung: um 14:45 Uhr

Polizeiliche Ermittlungen

Pilot von Brussels Airlines war mit Fantasiepass unterwegs

Im Sommer soll ein Pilot versucht haben, mit einem Fantasiepass nach Belgien einzureisen. Er wurde festgenommen und verlor seinen Job.

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Von Mai bis Juni 1980 existierte in Niedersachsen die Republik Freies Wendland, ausgerufen von der Anti-Atomkraft-Bewegung. Für 10 Deutsche Mark bekam man am Schlagbaum einen sogenannten Wendenpass, gültig «so lange sein Inhaber noch lachen kann». Heute geben rechte Bürgerbewegungen sogenannte «Reichspässe» aus, um sich gegen die Bundesrepublik Deutschland zu positionieren.

Weder der Wendenpass noch der Reichspass sind offizielle Ausweisdokumente, die die Identität und Staatsangehörigkeit des Inhabers bestätigen. Es handelt sich um Fantasiepässe, die meist von privaten Organisationen oder Interessengruppen ausgestellt werden. Solche Pässe können nicht zum Überqueren von Landesgrenzen genutzt werden.

Pilot arbeitet nicht mehr für Brussels Airlines

Auch ein Pilot von Brussels Airlines musste das auf schmerzhafte Weise erfahren. Anfang des Sommers soll er bei der Einreise am Flughafen Brüssel-Zaventem einem Grenzbeamten einen Fantasiepass vorgelegt haben. Die Staatsanwaltschaft Halle-Vilvoorde bestätigte den Vorfall gegenüber belgischen Medien, wonach der Mann anschließend festgenommen wurde.

Brussels Airlines bestätigte den Vorfall ebenfalls gegenüber aeroTELEGRAPH, erklärte jedoch, dass man sich aufgrund laufender polizeilicher Ermittlungen nicht weiter dazu äußern könne. «Ich kann jedoch bestätigen, dass der betreffende Pilot nicht mehr bei Brussels Airlines beschäftigt ist», so der Sprecher.

Motivation bleibt unklar

Warum der Pilot einen Fantasiepass vorlegte, bleibt unklar. Lokale Medien spekulieren, dass er möglicherweise gegen die zunehmend strengeren Sicherheitskontrollen protestieren wollte, indem er versuchte, sich ihnen zu entziehen. So soll es in jüngster Zeit vermehrt Beschwerden von fliegendem Personal über die verschärften Kontrollen gegeben haben.

Tatsächlich variieren die Vorschriften für fliegendes Personal weltweit erheblich. In vielen Ländern müssen Cockpit- und Kabinenpersonal keine aufwändigen Einreisekontrollen durchlaufen. In einigen Fällen erhalten sie nicht einmal Stempel im Reisepass.

Vereinigte Arabische Emirate mit strengen Regeln

Oft reicht eine Bestätigung der Airline aus, dass die betreffende Person für die Fluggesellschaft arbeitet. Es gibt jedoch auch strengere Regelungen: Wer etwa ohne Reisepass in die Vereinigten Arabischen Emirate einreisen möchte, wird auch als Crewmitglied umgehend im nächsten Flugzeug zurückgeschickt.