Österreichisches Ministerium treibt Klage gegen Ryanair voran
Die österreichische Verbraucherschutzorganisation, der Verein für Konsumenteninformation, hat im Auftrag des österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine Klage gegen Ryanair eingereicht. Es geht um fünfzehn Klauseln Der Billigiarline. «Sie alle sehen zusätzliche Gebühren vor. So verrechnet Ryanair zum Ärger vieler Familien eine sogenannte Kleinkindergebühr in Höhe von 25 Euro, obwohl das Kind während des Flugs am Schoß des Erwachsenen sitzt. Für Eltern mitreisender minderjähriger Kinder hebt Ryanair verpflichtend eine Sitzplatzreservierungsgebühr ein, weil sonst nicht garantiert ist, dass sie während des Flugs neben ihren Kindern sitzen – so das Argument der Fluglinie. Damit fällt für die Kinder aber jedenfalls eine versteckte Zusatzgebühr an», schreibt das Ministerium.
Damit nicht genug. Der kostenlose Online-Check-in sei bei Ryanair nur zwischen 24 Stunden und zwei Stunden vor Abflug möglich. Danach berechne die Fluglinie eine Check-in-Gebühr in Höhe von 55 Euro. «Diese Gebühr ist nach Ansicht der Jurist:innen des Ministeriums gröblich benachteiligend, da es sich um eine massive zeitliche Beschränkung handelt und die Gebühr beispielsweise auch dann anfällt, wenn der Online-Check-in wegen eines Server-Ausfalls der Fluglinie nicht möglich ist.»
Zwischen 45 und 100 Euro müssten Kundinnen und Kunden bei einer Umbuchung an Ryanair bezahlen, selbst wenn der neue Flug deutlich günstiger sei. «Das im Flugpreis inkludierte Handgepäck entspricht nicht dem Standardmaß. Hier besteht die Gefahr, dass Konsument:innen am Flughafen eine zusätzliche Gebühr bezahlen müssen, wenn sie Handgepäck in der verkehrsüblichen Größe mitbringen» so das Ministerium in der Begründung der Klage weiter.