Nepal bleibt gesperrt: EU veröffentlich neuste Liste der gesperrten Airlines
Die EU hat ihre Schwarze Liste angepasst. Die Liste umfasst Luftfahrtunternehmen, die die internationalen Sicherheitsstandards nicht erfüllen. Ihnen ist der Flugbetrieb in die, in die und aus der EU (einschließlich des Überflugs) untersagt. Auch Luftfahrtunternehmen, die keine Flüge in die EU durchführen, können auf die Liste gesetzt werden, um die Öffentlichkeit bei Reisen außerhalb der EU vor Sicherheitsbedenken zu warnen. Sind die Sicherheitsbehörden eines Drittlandes nicht in der Lage, ihren internationalen Sicherheitsaufsichtsverpflichtungen nachzukommen, können alle Luftfahrtunternehmen dieses Landes in die Liste aufgenommen werden.
Nach der Aktualisierung vom November sind 118 Luftfahrtunternehmen aus dem EU-Luftverkehr ausgeschlossen: 91 Luftfahrtunternehmen, die in 15 Staaten zugelassen sind, weil die Luftfahrtbehörden dieser Staaten keine Sicherheitsaufsicht ausüben: Afghanistan, Angola, Armenien, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Djibouti, Äquatorialguinea, Eritrea, Kirgisistan, Liberia, Libyen, Nepal, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone und Sudan. Vom Verbot für Angola sind TAAG Angola Airlines und Heli Malongo ausgenommen.
Gesperrt sind auch 22 in Russland zugelassene Luftfahrtunternehmen sowie fünf einzelne Luftfahrtunternehmen aufgrund von Sicherheitsbedenken in Bezug auf diese Luftfahrtunternehmen selbst: Avior Airlines (Venezuela), Blue Wing Airlines (Suriname), Iran Aseman Airlines (Iran), Iraqi Airways (Irak) und Air Zimbabwe (Simbabwe). Zwei weitere Fluggesellschaften unterliegen Betriebsbeschränkungen und können die EU nur mit bestimmten Flugzeugtypen anfliegen: Iran Air (Iran) und Air Koryo (Nordkorea).
Die vollständige Liste können Sie hier herunterladen.