Letzte Aktualisierung: um 19:36 Uhr

Schwangerschaft, Tauchen, Operationen

Wann man nicht fliegen sollte

Was müssen Schwangere beachten, die eine Flugreise planen? Wann darf ein Patient nach einer Operation wieder fliegen? Antworten zur Gesundheit beim Fliegen.

Die Flugreise in den Sommerurlaub steht kurz bevor, da kommt ein Leistenbruch dazwischen, der umgehend operiert werden muss. Aber wann kann der Operierte wieder vom Patienten zum Passagier werden? Die Frage, wann eine Flugreise ratsam ist und wann nicht, ist nicht immer einfach zu beantworten. Doch es gibt Regeln und Ratschläge:

Fliegen nach einer Operation

«Wer kürzlich operiert wurde, zum Beispiel an Nasennebenhöhlen, Kopf, Brustkorb oder Bauch, darf nicht fliegen», sagt Jochen Hinkelbein, Geschäftsführender Oberarzt am Uniklinikum Köln und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrtmedizin. Wie lange man nach einer Operation nicht in den Flieger steigen darf, hängt von der Art der Operation, dem Heilungsverlauf, der Länge des Fluges und weiteren Faktoren ab. Experten des Fliegerärztlichen Instituts in der Schweiz empfehlen Ärzten beispielsweise, Patienten auch nach Untersuchungen wie Magen- und Darmspiegelungen mindestens 24 Stunden am Boden zu halten. Bei einer Leistenbruch-OP raten sie zu mindestens zehn Tage Pause, bei einer Lebertransplantation zu mindestens vier Wochen.

Hinkelbein gibt zu bedenken, dass auch Operationen, nach denen medizinisch nichts gegen einen Flug spricht, zum Problem werden können. «Wenn die Airline etwa zu dem Schluss kommt, dass Sie mit Ihrem Gipsbein eine Evakuierung des Flugzeuges behindern würden, kann sie die Beförderung verweigern.» Patienten sollten nach medizinischen Eingriffen die Flugfähigkeit in jedem Fall mit dem Arzt abklären und im Zweifel auch mit der Fluglinie.

Fliegen in der Schwangerschaft

Fluggesellschaften haben unterschiedliche Bestimmungen zur Beförderung von schwangeren Frauen. «Bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche, beziehungsweise bis vier Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin, können werdende Mütter mit einer einfachen und unkomplizierten Schwangerschaft auf Swiss-Flügen reisen», schreibt etwa die schweizerische Lufthansa-Tochter. «Bei mehrfacher und unkomplizierter Schwangerschaft ist ein Flug bis Ende 32. Schwangerschaftswoche möglich.»

Ein oft vergessenes Risiko für das ungeborene Kind im Flieger ist die Höhenstrahlung. Das Bundesamt für Strahlenschutz schreibt dazu: «Bei der überwiegenden Zahl aller Flüge von und nach Deutschland kann das Risiko einer gesundheitsschädlichen Strahlenwirkung für den Embryo/Fetus vernachlässigt werden.» Von häufigen Langstreckenflügen rät das Amt Schwangeren jedoch ab. Hinkelbein empfiehlt mit Blick auf die Strahlung, Flüge in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft wenn möglich zu vermeiden.

Auch generell spricht vieles dafür, im ersten Drittel der Schwangerschaft nicht ins Flugzeug zu steigen. In dieser Zeit befindet sich der Embryo in einer sensiblen Entwicklungsphase. Flugreisen bedeuten für die werdende Mutter oft langes, eingeengtes Sitzen, Vibrationen, eventuell Stress, Angst und Schmerzen bei Turbulenzen, womöglich Zeitverschiebung am Ankunftsort. Während der gesamten Schwangerschaft besteht zudem erhöhtes Thrombose-Risiko. Daher gilt allgemein im Flieger: genügend trinken und Kompressionsstrümpfe tragen.

Fliegen nach einem Tauchgang

Beim Tauchen lagert sich durch den Druck unter Wasser Stickstoff im Körpergewebe ein. Dieser muss an Land dann über das Blut in die Lunge gelangen, um dort abgeatmet werden zu können. Lässt der Druck jedoch zu schnell nach – durch zu schnelles Auftauchen oder einen Flug kurz nach dem Tauchgang – bilden sich durch den Stickstoff Blasen im Blut und im Gewebe. Diese sogenannte Taucher- oder Dekompressionskrankheit kann im schlimmsten Falle zum Tode führen, etwa durch einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Weniger gravierende aber trotzdem unangenehme Symptome können etwa Hautverfärbungen, Kribbeln, Schmerzen in den Gelenken, Übelkeit, Erbrechen und Bewusstlosigkeit sein.

Daher gilt als Faustregel: «Nach tiefen Tauchgängen mit Stopps zur Dekompression sollte man rund 36 Stunden nicht fliegen, nach weniger tiefen Tauchgängen 18 bis 24 Stunden nicht», erklärt Experte Hinkelbein, der selber Taucher und auch Taucherarzt ist. Er weist zudem darauf hin, dass entsprechende Probleme auch bei Menschen auftreten können, die schnell in große Höhe steigen, wie etwa beim Heliskiing, oder in der Tiefe arbeiten, etwa unter Tage oder in Druckluftbaustellen, wie zum Beispiel beim Tunnelbau.

Fliegen mit Medikamenten

Wer aufgrund einer Krankheit Spritzen oder andere Gerätschaften mit an Bord nehmen muss, braucht dafür ein ärztliches Attest. Swiss rät Diabetikern zudem: «Besprechen Sie die Art und Anzahl der Insulininjektionen, die Sie mitnehmen müssen, mit Ihrem Arzt. Wir empfehlen Ihnen, die doppelte Menge der benötigten Medikamente und Materialien mitzunehmen.» Absprachen mit dem Arzt sind auch bei anderen Medikamenten ratsam, die ein Passagiere regelmäßig einnehmen muss. Denn eine mögliche Zeitverschiebung kann den Einnahme-Rhythmus durcheinanderwirbeln. Auch die autarke Situation im Flugzeug, ohne die Möglichkeit schneller ärztlicher Hilfe, stellt eine besondere Herausforderung dar.

Hinkelbein weist zudem auf Opioide hin, sehr stark wirksame Schmerzmedikamente. «Diese führen üblicherweise dazu, dass die Patienten eine gewisse Atemdepression haben können», so der Mediziner. «Wer solche Mittel nimmt, sollte wenn möglich nicht fliegen.»

Fliegen mit schweren und infektiösen Krankheiten

Wer etwa unter einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung leidet, unter einer schweren Anämie, also Blutarmut, oder kürzlich einen Schlaganfall erlitten hat, darf nicht fliegen – das schreiben die Fluggesellschaften in ihren Beförderungsbedingungen. Auch mit Infektionskrankheiten wie Windpocken darf ein Reisender nicht an Bord.

Wichtig ist es dabei auch, Verwechslungen auszuschließen: «Von einer Stewardess am Check-in kann man nicht erwarten, dass sie Windpocken von einem juckenden Hautausschlag unterscheiden kann», sagt Hinkelbein. «Wenn nur der geringste Verdacht besteht, wird ein Passagier ohne ärztliches Attest nicht mitfliegen dürfen, auch wenn es sich im Endeffekt nur um einen harmlosen Hauptausschlag handelt.» Wer solch eine Situation vermeiden will, geht mit einem Arztbesuch also besser auf Nummer sicher.

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