Lufthansa Technik vereinbart Kurzarbeit
Die Lufthansa Technik hat mit den Gremien der betrieblichen Mitbestimmung und den Betriebspartnern eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit abgeschlossen. Sie gilt für alle deutschen Standorte und Gesellschaften mit Ausnahme von Lufthansa Technik Aero
Alzey und Lufthansa Bombardier Aviation Services. Die Vereinbarungen gelten somit für circa 12.000 Beschäftigte und zunächst bis zum 31. August 2020.
Der Umfang der Kurzarbeit wird für die Beschäftigten in Abhängigkeit des Arbeitsausfalls und in Abstimmung mit den für den jeweiligen
Bereich zuständigen Mitbestimmungsgremien festgelegt. Dabei können der Arbeitsausfall und damit die Kurzarbeit bis zu 100 Prozent
betragen. Um die finanziellen Auswirkungen für die Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten, stockt Lufthansa Technik das Kurzarbeitergeld zunächst bis auf 90 Prozent des durch die Kurzarbeit entfallenen Nettogehaltes auf. Diese Regelung gilt sowohl für
tarifliche als auch für außertarifliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.