Letzte Aktualisierung: um 9:47 Uhr

Easa statt nationale Behörden

Lufthansa erwägt Wechsel unter EU-Aufsicht

Der Konzern überlegt sich, alle seine Fluggesellschaften der zentralen Aufsicht der Easa zu unterstellen. Das würde Lufthansa helfen, Kosten zu sparen.

Antonio Tajani und Karoline Edtstadler setzten am 4. Juli 2018 als Vertreter des Europäischen Parlaments ihre Unterschriften unter einen wichtigen Erlass. Zwei Monate später trat er in Kraft. Verordnung 2018/1139 ersetzt diverse frühere Regelungen und ordnet viele Dinge im Bereich der Luftfahrtaufsicht neu.

Das über 200 Seiten starke Regelwerk eröffnet europäischen Fluggesellschaften aber auch eine neue Möglichkeit. Wenn sie in mehreren Ländern tätig sind, können sie sich der zentralen Aufsicht der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit unterstellen. Zertifizierung, Aufsicht und Durchsetzung wird dann von den Experten der Easa wahrgenommen und nicht mehr von den nationalen Behörden.

Abläufe vereinfachen

Diese Option stach den Strategen der Lufthansa-Gruppe ins Auge. Als internationaler Konzern mit Fluggesellschaften in Deutschland, Belgien, Österreich, Italien und der Schweiz muss sie derzeit mit fünf Behörden verhandeln. Dazu gehören etwa das deutsche Luftfahrt-Bundesamt, die österreichische Oberste Zivilluftfahrtbehörde oder der italienische Ente Nazionale per l’Aviazione Civile.  Ein zentraler Ansprechpartner bei der Easa in Köln könnte Abläufe vereinfachen – und Kosten sparen helfen.

«Wir prüfen eine Unterstellung unserer Fluggesellschaften unter die Aufsicht der Easa», bestätigt ein Sprecher von Lufthansa gegenüber aeroTELEGRAPH. Man schaue sich laufend an, wie der Konzern sich strukturell noch besser aufstellen könne, erklärt er den Hintergrund. Da gehöre auch die neue Möglichkeit dazu, die Verordnung 2018/1139 eröffne. Noch sei aber keine Entscheidung gefallen.

Hart für Behörden

Die Sonntagszeitung hatte zuvor berichtet, die Lufthansa-Tochter Swiss könnte der Easa unterstellt werden. Ein solcher Wechsel der Aufsicht hätte nicht nur für die Fluggesellschaften selbst Folgen. Auch die nationalen Behörden würden ihre größten Kunden verlieren – und deshalb wohl Stellen streichen müssen.

Die Schweizer Fluggesellschaft kann der Idee allerdings wenig abgewinnen. «Für Swiss ist eine Unterstellung unter die Aufsicht von Easa aktuell kein Thema. Besonders in schwierigen Zeiten wie diesen ist es entscheidend, auf Veränderungen schnell reagieren zu können. Dafür ist eine nationale Aufsichtsbehörde wie das Bazl prädestiniert, da sie über viel Know-how verfügt, die Wege kurz sind und sie die Situation in der Schweiz am besten beurteilen kann», so ein Sprecher.

Hier können Sie EU-Verordnung 2018/1139 herunterladen.