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Beförderung eines Israeli

Klage gegen Kuwait Airways abgewiesen

Ein israelischer Staatsbürger klagte gegen die Airline, weil sie ihm die Beförderung verweigerte. Ein Gericht hat nun für Kuwait Airways entschieden.

Sogar das Verkehrsministerium hatte sich mit dem Fall beschäftigt. Obwohl er gültige Tickets hatte, verweigerte Kuwait Airways einem Passagier die Beförderung ab Frankfurt – weil der in Berlin lebende Mann einen israelischen Pass hat. Er klagte wegen Diskriminierung gegen die Fluggesellschaft und wollte durchsetzen, dass sie ihn dennoch nach Thailand befördert. Doch das Landgericht Frankfurt hat die Klage nun abgewiesen.

Die Fluggesellschaft hatte sich darauf berufen, sich nur an kuwaitische Gesetze zu halten, laut denen die Nationalairline keine Israelis befördern darf. Man könne der Fluglinie nicht vorwerfen, dass sie sich an Gesetze halte, so die Begründung des Gerichts. Und die Beurteilung dieser Gesetze sei wiederum nicht die Aufgabe eines deutschen Gerichts.

Keine Diskriminierung

Den Vorwurf der Diskriminierung wies das Gericht entsprechend zurück. Die sei laut Antidiskriminierungsgesetz dann gegeben, wenn man wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Religion benachteiligt werde. Die Staatsangehörigkeit falle nicht darunter.