Meilenprofi
Klage bringt Meilensammlern Einschränkungen
Ein Kunde verklagt Miles & More und verlangt die Auszahlung seiner gesammelten Prämienmeilen. Für Meilensammler hat der Rechtsstreit bereits unliebsame Folgen.
Karte von Miles & More: Klage hat Folgen für Kunden.
Karte von Miles & More: Klage hat Folgen für Kunden.
Ein durch die Kanzlei CLLB vertretener Mandant fordert eine Auszahlung von 21.000 Euro für seine 700.000 gesammelten Miles-&-More-Prämienmeilen. Bei den Meilen seien alle Tatbestandsmerkmale für E-Geld erfüllt, erklärten die Rechtsanwälte in einer Mitteilung. Unter anderem werden Miles-&-More Meilen elektronisch gespeichert und stellen eine Forderung an den Emittenten dar.
Teilnehmer des Vielfliegerprogramms können Meilen auf den unterschiedlichsten Wegen sammeln und einlösen. Dabei gilt seitens Miles & More kein offiziell festgelegter Gegenwert. Stattdessen schwankt dieser in Abhängigkeit von der gewählten Prämie. Bei Meilensammlern besonders beliebt sind daher Prämienflüge in der Business und First Class, denn bei diesen erzielt eine Meile im Schnitt einen besonders hohen Gegenwert. Als deutlich weniger attraktiv gelten dagegen zum Beispiel Artikel aus dem Online-Shop des Programms.
Transfermöglichkeiten eingefroren
Die Klage hat unmittelbare Auswirkungen auf Meilen- und Punktesammler. Seit kurzer Zeit ist es Nutzern zahlreicher Hotel- und Drittprogramme, darunter zum Beispiel Marriott Bonvoy, Hilton Honors und World of Hyatt, nicht mehr möglich ihre gesammelten Punkte in Miles & More Meilen umzuwandeln. Punkte dieser Programme können dauerhaft entgeltlich erworben werden und im Anschluss zu zahlreichen Vielfliegerprogrammen, darunter Miles & More, transferiert werden. Das Vielfliegerprpgramm der Lufthansa-Gruppe selbst hatte den Direktverkauf von Prämienmeilen bereits im Jahr 2014 eingestellt. Grund dürfte bereits damals das Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten gewesen sein.
Auf Anfrage bestätigte Miles & More Ende letzter Woche, dass die eingefrorenen Transfermöglichkeiten im Zusammenhang mit der E-Geld Klage stehen. Man könne nicht völlig ausschließen, dass die Möglichkeit, Loyalitätspunkte eines Partnerunternehmens im Ausland direkt und entgeltlich zu erwerben, als E-Geldgeschäft angesehen werden könnten. Es sei allerdings weiterhin möglich bei den betroffenen Partnern Meilen für Übernachtungen zu sammeln.
Mark Wolter ist freier Kolumnist von aeroTELEGRAPH. Er ist Gründer des Vielflieger- und Meilenportals meilenoptimieren.com. Seit er vor einigen Jahren entdeckte, dass dank Meilen auch Normalsterblichen der Weg in die First Class offen steht, analysiert er Vielfliegerprogramme und teilt die besten Tipps, Tricks und Strategien auf seiner Webseite. Die Meinung der freien Kolumnisten muss nicht mit der der Redaktion übereinstimmen.