Letzte Aktualisierung: um 15:28 Uhr

FAA-Anweisung

Gewisse Boeing 747 müssen wegen Feuergefahr zum Check

Bei einigen Boeing 747-400 und 747-8 kann es unter gewissen Umständen zu Funkenbildung beim Tank kommen. Die amerikanische Aufsichtsbehörde FAA reagiert mit einer Lufttüchtigkeitsanweisung.

Eigentlich sah es für Boeing so aus, als würden die zahlreichen Probleme weniger werden. Pünktlich zu Weihnachten gewährte das Parlament der USA dem Flugzeugbauer eine Ausnahme, was die Boeing 737 Max 7 und Max 10 angeht. Die Cockpits der beiden noch nicht zertifizierten Versionen der Boeing 737 Max brauchen keine zusätzlichen Anpassungen, obwohl das per Gesetz eigentlich nötig wäre.

Nun drohen Fluggesellschaften, die die Boeing 747 betreiben, in den USA aber neue Kosten und dem Hersteller Ärger. Ende Dezember hatte die amerikanische Aufsichtsbehörde Federal Aviation Administration FAA mit einer Lufttüchtigkeitsanweisung auf Sicherheitsprobleme im Kraftstofftank des Höhenleitwerks reagiert.

Kosten von 30.000 Dollar pro Flugzeug

Das Einlassrückschlagventil kann so stark vibrieren, dass es zu einer Funkenbildung kommen könnte, wenn bei abgenutzten Pumpen Stahl auf Stahl schlagen würde, heißt es in der Lufttüchtigkeitsanweisung. «Dieser Zustand könnte in Verbindung mit entflammbaren Kraftstoffdämpfen zu einer Explosion des Kraftstofftanks und damit zum Verlust des Flugzeugs führen», so die FAA.

Nach Angaben der Behörde sind in den USA 28 Flugzeuge der Serien Boeing 747-400 und 747-8 betroffen – solche, die mit dem Tank im Höhenleitwerk (Horizontal Stabilizer Fuel Tank) ausgerüstet sind. Die Fluggesellschaften sind angehalten, Inspektionen durchzuführen, um möglicherweise die Einlassrückschlagventile und Adapter der Transferpumpen tauschen zu lassen. Die Behörde rechnet mit Kosten von rund 30.000 Dollar pro Flugzeug.

28 Flugzeuge in den USA betroffen

Die Lufttüchtigkeitsanweisung der FAA tritt am 13. Januar in Kraft. Die meisten betroffenen Flugzeuge fliegen in den USA für Atlas Air, Kalitta Air, UPS Airlines und Fedex. Die europäische Luftfahrtbehörde Easa hat die Anweisung am 9. Januar veröffentlicht, auch das deutsche Luftfahrt-Bundesamt LBA hat sie übernommen. Wie viele Jets auf dem alten Kontinent betroffen sind, ist unbekannt.