Brasilien
Gericht zwingt Airline, Schminke der Flugbegleiterinnen zu zahlen
Wer muss für das Make-up, Nagelpflege oder Enthaarung der Flugbegleiterinnen zahlen? Ein brasilianisches Gericht hat nun klar entscheiden.
Boeing 737 von Gol: Airline muss für Make-up zahlen.
Boeing 737 von Gol: Airline muss für Make-up zahlen.
United Airlines machte im August einen radikalen Schritt. Die amerikanische Fluggesellschaft passte ihre Regeln zum Erscheinungsbild der Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter an. Neu sind kleinere sichtbare Tätowierungen erlaubt. Schminke, bunter Nagellack und lange Haare sind zudem künftig bei Frauen und auch bei Männern zulässig.
Dass es bei Fluggesellschaften solche Dresscodes gibt, wird allgemein akzeptiert. Sie existieren überall dort, wo Menschen mit Kundinnen und Kunden in direkten Kontakt treten. Immer wieder ist allerdings Gegenstand von Diskussionen, wer die Auslagen dafür übernehmen muss, damit die Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter diesen Regeln auch entsprechen können. Geregelt ist das bei den Fluggesellschaften unterschiedlich.
Auch Strafe wegen moralischem Schaden
Bei Gol mussten die Angestellten die Kosten bisher selber übernehmen. Doch nun hat auf Antrag des brasilianischen Arbeitsministeriums ein Arbeitsgericht entscheiden, dass die Billigairline diese Praxis ändern muss. Sie muss ihren Flugbegleiterinnen kostenlose Schminksets zur Verfügung stellen. Zudem muss sie die Kosten für kosmetische Behandlungen wie Maniküre und Enthaarung übernehmen. Die Richter wurden dabei ganz konkret: Jede Flugbegleiterin soll 220 Real pro Monat für die Auslagen erhalten, umgerechnet rund 36 Euro.
Zudem wurde Gol zu einer Strafe wegen «kollektiven moralischen Schaden» von 500.000 Real verurteilt. Dies weil die weiblichen Mitglieder der Kabinenbesatzung durch die aufgezwungenen Ausgaben für Make-up und Co. diskriminiert wurden. Das Urteil ist allerdings erst in erster Instanz ergangen.