Gericht erklärt EU-Genehmigung für Condor-Hilfen für nichtig
Das Gericht der Europäischen Union hat am Mittwoch (8. Mai) den Beschluss der Europäischen Kommission für nichtig erklärt, mit dem 2021 eine Umstrukturierungsbeihilfe für Condor genehmigt worden war.
«Angesichts der Bedenken, die die Kommission in Bezug auf die Vereinbarkeit dieser Beihilfe mit dem Unionsrecht hätte hegen müssen, wäre sie zur Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens verpflichtet gewesen», so das Gericht. «Mit Beschluss vom 26. Juli 2021 genehmigte die Kommission, ohne ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten, eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321 Millionen Euro, die Deutschland der deutschen Charter-Fluggesellschaft Condor zu gewähren beabsichtigte.» Mit ihr sollten die Schwierigkeiten überbrückt werden, in denen sich Condor aufgrund der Insolvenz ihrer ehemaligen Muttergesellschaft Thomas Cook befand.
Ryanair focht diesen Beschluss beim Gericht der Europäischen Union an. Das Gericht erklärt mit seinem Urteil den Beschluss der Kommission jetzt für nichtig.
«Die Kommission hätte die in Rede stehende Umstrukuturierungsbeihilfe nicht ohne Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens genehmigen dürfen», schreibt das Gericht in einer Mitteilung. «Ryanair hat nämlich hinreichend dargelegt, dass die Kommission Bedenken hätte hegen müssen, die die Einleitung eines solchen Verfahrens rechtfertigen.»
Das Gericht gibt dem Antrag von Ryanair auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission statt, stellt aber klar, dass Ryanair den fraglichen Beschluss beim Gericht nur insoweit anfechten kann, als sie damit ihre Verfahrensrechte im Rahmen des förmlichen Prüfverfahrens wahren will. «Dagegen kann Ryanair die Rechtmäßigkeit des Inhalts des Beschlusses nicht beanstanden», stellt das Gericht klar. «Ryanair hat nämlich nicht nachgewiesen, dass ihre wettbewerbliche Stellung durch die fragliche Beihilfe spürbar beeinträchtigen werden könne und dass Ryanair mithin vom Beschluss der Kommission individuell betroffen sei.»
Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen nach ihrer Zustellung beim Gerichtshof ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel eingelegt werden.
Im Zusammenhang mit der Thomas-Cook-Insolvenz war Condor bereits zuvor eine Rettungsbeihilfe gewährt worden, die die Kommission mit Beschluss vom 14. Oktober 2019 genehmigt hatte. Die von Ryanair gegen diesen Beschluss erhobene Klage hat das Gericht mit Urteil vom 18. Mai 2022 abgewiesen. Gegen dieses Urteil hatte Ryanair kein Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt.