Letzte Aktualisierung: um 9:47 Uhr

Gleichberechtigung 

Frontier-Pilotinnen gewinnen im Kampf um Stillpausen

Pilotinnen mit Säuglingen klagten gegen ihren Arbeitgeber Frontier Airlines wegen Diskriminierung - und gewannen. 

Die amerikanische Billigfluggesellschaft Frontier erklärt auf ihrer Website vollmundig: Wir unterstützen das Recht der Frauen, auf unseren Flügen zu stillen, voll und ganz. Auch Milchpumpen sind an Bord willkommen. Bislang galt das Versprechen allerdings nur für Passagierinnen.

Die Regeln für das eigene Personal sahen lange anders aus. Pilotinnen klagten über Diskriminierungen aufgrund ihrer Mutterschaft. Frauen, die nach der Geburt aufgrund des in den USA fehlenden Mutterschutz schnell wieder ins Cockpit zurückkehrten und während des Fluges Milch abpumpten, wurden vom Management abgemahnt.

Klage war erfolgreich

Pilotinnen und auch Flugbegleiterinnen klagten gegen Frontier. Im vergangenen Jahr gestattete die Airline ihrem Kabinenpersonal den Einsatz von Milchpumpen. Am vergangenen Dienstag (5. Dezember) hat die US-Gleichstellungsbehörde (Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) mit der Airline eine Einigung erzielt,  berichtet das Portal PYOK.

Stillende Pilotinnen der Fluggesellschaft dürfen ab sofort im Cockpit Milch abpumpen. Voraussetzung ist, dass sich das Flugzeug in einer ruhigen Flugphase befindet. Wichtiger könnte die Entscheidung sein, dass schwangere Pilotinnen mit einem ärztlichen Attest weiterhin fliegen dürfen und einen Anspruch auf einen Job am Boden bekommen haben. Bislang verweigerte die Airline beides. Die Frauen wurden in unbezahlten Urlaub geschickt.

Signalwirkung für die Branche

Die Menschenrechtsorganisation ACLU (American Civil Liberty Union), die im Namen der Pilotinnen die Klage eingereicht hat, begrüßte die Einigung und spricht von einer Signalwirkung für die Branche. «Wir hoffen, dass dies zu weiteren Veränderungen und stärkeren Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer in der gesamten Luftfahrtbranche führen wird», sagte ACLU-Anwältin Aditi Fruitwala.

In Deutschland drohen den stillenden Pilotinnen keine Drangsalierungen. Die Pilotengewerkschaft VC teilt auf Anfrage mit, dass Mitarbeitende in der Luft, wenn sie stillen nach dem Mutterschutz in ein Beschäftigungsverbot gehen können. Und das bei vollen Bezügen. Die meisten deutschen Luftfahrtunternehmen setzen die Angestellten nicht für andere Tätigkeiten ein. Somit sind Angestellte zu Hause, so lange sie stillen. Stillzeit wird nicht von der Elternzeit abgezogen.