Wegen Nähe zum BER
Freie Bahn am Flugplatz Schönhagen – beschwerliche Regel fällt
Der Verkehrslandeplatz Schönhagen liegt in der Nähe des BER. Daher waren Instrumenten-Anflüge bisher ohne Anmeldung nicht möglich. Nun fällt die einschneidende Regelung.
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Flugplatz Schönhagen aus der Luft: Ab 20. Februar ohne Einschränkungen nach IFR-Regeln anfliegbar.
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Flugplatz Schönhagen aus der Luft: Ab 20. Februar ohne Einschränkungen nach IFR-Regeln anfliegbar.
Rund 30 Autominuten westlich vom Flughafen Berlin-Brandenburg liegt der Flugplatz Schönhagen. Er ist einer der bedeutendsten Verkehrslandeplätze Deutschlands. Es ist auch der größte in den neuen Bundesländern für die Geschäftsfliegerei. Rund 40 Unternehmen, darunter eine Vielzahl von Luftfahrtunternehmen und Flugschulen, haben sich in Schönhagen niedergelassen.
Mittlerweile werden über zwei Asphalt- (1510 und 700 Meter lang) sowie eine Graspiste (750 Meter) rund 45.000 Flugbewegungen pro Jahr abgewickelt. Laut Statistik des Flugahfenverbandes ADV entspricht das in etwa so vielen Flugbewegungen wie am Flughafen Nürnberg. Zu dieser Entwicklung hat sicher auch, dass Schönhagen seit dem 11. Oktober 2018 für den Instrumentenflug (abgekürzt IFR) freigegeben wurde.
PPR-Abflüge möglich
Doch bis heute kann der Flugplatz das Verfahren für Flüge nach Instrumenten nicht uneingeschränkt nutzen – aufgrund der Nähe zum BER. Um Kollisionen im Luftraum zu vermeiden, benötigten bis vor zwei Jahren alle IFR-Flüge eine vorherige Genehmigung, die sogenannte Prior Permission Required oder kurz PPR. Diese wird von der Deutsche Flugsicherung DFS in Bremen ausgestellt. Seit 2023 gilt das nur noch für Anflüge.
Problematisch sei vor allem, dass die Genehmigung oft erst drei Stunden vor Abflug erteilt worden sei und das eine verlässliche Flugplanung kaum möglich mache, heißt es vom Flugplatz. Anbieter, die ohne PPR-Genehmigung ihren Instrumentenanflug nicht absagen konnten, mussten an den BER ausweichen – ein Umweg, der mit deutlich höheren Kosten verbunden war.
DFS hat genug Erfahrung mit BER gesammelt
Damit ist nun Schluss: Wie der Flugplatz mitteilt, wird die PPR-Regelung ab dem 20. Februar für alle Anflüge ersatzlos gestrichen. Die Flugsicherung begründet diesen Schritt laut Flugplatz Schönhagen damit, dass seit der Eröffnung des BER ausreichend Betriebserfahrungen gesammelt wurden, um die Wechselwirkungen der beiden benachbarten Flugplätze auch ohne die Spezialregelung sicher steuern zu können.
Alle Flüge nach Instrumentenflugregeln unterliegen einer Flugverkehrskontrolle. Pilotinnen und Piloten erhalten von der Flugsicherung klare Anweisungen zu Routen, Flughöhen und Staffelungen, um eine sichere und geordnete Verkehrsführung zu gewährleisten. IFR-Flüge werden per Radar und Funk überwacht. Die Flugsicherung sorgt für ausreichende Mindestabstände zwischen Luftfahrzeugen und ermöglicht so einen sicheren Betrieb.