Neues Streikrecht
Frankreich weist streikende Lotsinnen und Lotsen in Schranken
Regelmäßig führt der Streik bei der französischen Flugsicherung zu Flugausfällen und Verspätungen in ganz Europa. Nun hat die Regierung reagiert und das Streikrecht für Lotsinnen und Lotsen angepasst.
Drei Boeing 777 von Air France: Frankreich hat das Streikrecht für Fluglotsen verändert.
Drei Boeing 777 von Air France: Frankreich hat das Streikrecht für Fluglotsen verändert.
Rein statistisch wird zwar in Italien und Spanien öfter und in den USA wesentlich länger gestreikt; aber trotzdem gilt Frankreich als Brennpunkt der Arbeitsniederlegungen. Das Streikrecht hat in Frankreich einen besonders hohen Stellenwert. Legalisiert wurde das Streiken in Frankreich 1864 und damit 20 Jahre bevor Gewerkschaften überhaupt anerkannt wurden.
Anders als in Deutschland, wo nur Gewerkschaften zu Arbeitsniederlegungen aufrufen können und Staatsbedienstete überhaupt nicht streiken dürfen, gilt es in Frankreich bereits als offizieller Streik, wenn zwei Beschäftigte ihre Arbeit niederlegen, um Forderungen gegenüber ihrem Arbeitgeber durchzusetzen. Im Land streiken besonders gern Fluglotsen – immer mit starken Auswirkungen auf den europäischen Flugverkehr.
Mehr als elf Millionen Reisende betroffen
Laut dem europäischen Airline-Verband Airlines for Europe A4E wurden in Frankreich im vergangenen Jahr aufgrund zahlreicher Fluglotsenstreiks mehr als 4.000 Flüge gestrichen. Es kam zu 24.000 Verspätungen. Insgesamt waren mehr als elf Millionen Flugreisende, neben Passagieren von und nach Frankreich, auch alle Reisenden, die im französischen Luftraum unterwegs waren, betroffen.
Die Auswirkungen waren besonders groß, weil das Streikrecht bisher vorsah, dass Flugsicherungsgewerkschaften ihren Streik zwar fünf Tage im Voraus ankündigen mussten. Die Streikenden mussten selbst aber nicht erklären, ob sie teilnehmen werden oder nicht. Dadurch konnte die französische Zivilluftfahrtbehörde keine zuverlässigen Schätzungen zur Anzahl der für Linienflüge verfügbaren Fluglotsen vorlegen.
Mitarbeitende müssen Streikteilnahme ankündigen
Das ist seit dem 28. Dezember anders, wie der Nachrichtensender RFI berichtet. Die französische Regierung hat das Streikrecht für Flugsicherungspersonal reformiert. Mitarbeitende, deren Abwesenheit voraussichtlich unmittelbare Auswirkungen auf den Flugbetrieb haben wird, müssen ihre Streikabsicht spätestens zwei Tage vorher um 12.00 Uhr einzeln erklären, heißt es im Journal Officiel, dem Amtsblatt der Regierung, in dem neue Gesetze und Verordnungen bekannt gegeben werden.
Frankreichs Verkehrsminister Clément Beaune begrüßte das Gesetz als einen wesentlichen Fortschritt für Fluggesellschaften und Flugreisende und respektierte gleichzeitig das in der französischen Verfassung garantierte Streikrecht.
Gespaltenes Echo der Gewerkschaften
Positiv aufgenommen hat die Gesetzesänderung die führende Gewerkschaft der Fluglotsen SNCTA, weil sie Missbrauch durch andere Gewerkschaften einschränke, was zu einer Verschlechterung des Images des Berufs geführt hat. Die drittgrößte Vertretungsorganisation der Fluglotsen USAC-CGT lehnt die Reform dagegen als Angriff auf das Streikrecht ab und fügte hinzu, sie sei «undurchführbar und ineffektiv».