Letzte Aktualisierung: um 18:34 Uhr

Wenn die Kommunikation hinkt

«Können Fluglotsen die Piloten eigentlich auch verwirren?», fragt Leserin Elisabeth Haffenbrink. Ein Linienpilot antwortet .

Ja, das können sie. Piloten sind zwar so ausgebildet, dass sie im Ernstfall nur noch den Instrumenten vertrauen. Trotzdem ist es sehr schwierig zu wissen, wer Recht hat, wenn unsere Instrumente den Angaben der Fluglotsen widersprechen. Zum Beispiel war ich vor nicht all zu langer Zeit im Anflug auf den größten Flughafen Italiens. Dabei war in den Flugvorbereitungs-Unterlagen angekündigt worden, dass die Boden-Instrumente für den Anflug (ILS) auf einer Piste nicht funktionieren würden.

Als uns dann der Lotse trotzdem für diesen Anflug vorsah, gingen wir davon aus, dass die Instrumente wieder repariert waren. Einige Minuten vor Landung, als wir auf die Pistenachse eindrehten und die Cockpit-Instrumente uns die richtige Höhe und Weg anzeigen sollten, kam nichts. Uns fehlte die Höhenangabe (Glideslope), um zur Piste hinunter zu fliegen. Sofort haben wir nachgefragt, was da los sei. Und es wurde uns ganz überrascht («oh, sorry») bestätigt, dass ja nur ein Teil der Bodeninstrumente repariert wurde.

Trotzdem sicher gelandet

Ob wir trotzdem landen könnten? Wir haben ein kurzes Re-Briefing gemacht, die Karten aktualisiert, unsere Instrumente aufdatiert und konnten dann sicher und legal landen. Es herrschte super Wetter und klare Sicht, was zuvorkommend war. Wenn dies aber nicht herrscht und man dann eine Lotsen-Angabe kriegt, welche nicht unseren Instrumenten entspricht, kann das unglaublich verwirrend wirken und zu vielen Fehlern führen.

[image2]Was Sie schon immer übers Fliegen wissen wollten, aber bisher nicht zu fragen wagten: Ein Pilot einer großen Fluglinie beantwortet exklusiv für aeroTELEGRAPH die Fragen der Leser. Er bleibt dabei anonym, um unabhängig antworten zu können. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail an pilot@aerotelegraph.com. Jede Woche wird eine der eingesandten Fragen beantwortet. Dabei wird der Name des Einsenders veröffentlicht. Ein Recht auf Beantwortung besteht nicht