Letzte Aktualisierung: um 21:02 Uhr

Die Vorsicht mit dem Dreamliner

[image1]«Trotz der Probleme – würden Sie gerne mal mit dem Dreamliner fliegen?», fragt Leser Christian Grindler. Ein Linienpilot antwortet.

Den Dreamliner wäre ich eigentlich sehr gerne geflogen. Ein so modernes Flugzeug zu fliegen ist verlockend: Neue Materialien, neue Technik, neue Triebwerke – das muss ausprobiert werden. Und die eine oder andere Kinderkrankheit gehört bei einem neu entwickelten Flugzeug ja auch dazu. Doch wenn sich die Kinderkrankheiten nicht bessern und immer neue Probleme auftauchen, dann wird es langsam gefährlich. Deshalb hätte ich momentan keine Lust, in einen Dreamliner zu steigen. Die Batterie-Probleme scheinen ja doch sehr ernst zu sein. Zudem ist ja nicht ganz klar, ob es auch mit der Verkabelung Schwierigkeiten geben könnte.

Rund um den Dreamliner gibt es meines Erachtens zu viele Unklarheiten. Es wäre mir als Pilot zum jetzigen Zeitpunkt unangenehm, mit genau diesem Flugzeug in der Luft zu sein. Immerhin trage ich auch die letzte Verantwortung für die Passagiere. Der Pilot muss das Flugzeug übernehmen und sich durch seine Unterschrift bereit erklären, dass er den Zustand prüfte und damit fliegen will.

Nicht verantwortbar

Eine potenziell gefährliche Batterie (oder andere Gefahren) direkt unter dem Cockpit zu haben, würde eine ständige Anspannung herbeiführen. Zudem ist es den Passagieren gegenüber nicht verantwortbar. Und anders als bei vielen Manager-Posten, können wir Piloten bei Schwierigkeiten nicht den goldenen Fallschirm auspacken und inklusive Abfindung das sinkende Schiff verlassen. Wir sitzen im Flugzeug alle «im selben Boot» und können uns keine Experimente erlauben.

[image2]Was Sie schon immer übers Fliegen wissen wollten, aber bisher nicht zu fragen wagten: Ein Pilot einer großen Fluglinie beantwortet exklusiv für aeroTELEGRAPH die Fragen der Leser. Er bleibt dabei anonym, um unabhängig antworten zu können. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail an pilot@aerotelegraph.com. Jede Woche wird eine der eingesandten Fragen beantwortet. Dabei wird der Name des Einsenders veröffentlicht. Ein Recht auf Beantwortung besteht nicht