Letzte Aktualisierung: um 21:39 Uhr

Flughafen München behält Baurecht für dritte Piste

Es wurde im Juli 2024 bekannt: Die Münchener Flughafenbetreiberin FMG hat beim Luftamt Süd den Antrag gestellt, die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau einer dritten Piste über das Jahr 2026 hinaus zu verlängern.

In diesem Rahmen stellte sich auch die Frage, ob bereits erfolgte Baumaßnahmen – die Verlängerung eines S-Bahntunnels nach Osten, der Ausbau einiger Straßen und die Erweiterung des Vorfeldes Ost – im Zusammenhang mit der dritten Piste stehen.

Am Montag (21. Oktober) teilt die Flughafen München GmbH FMG nun mit: «In der jetzt vorliegenden Entscheidung der Regierung wird festgestellt, dass durch die FMG mit der Durchführung des Beschlusses begonnen wurde.» Hier gehe es zum Beispiel um den S-Bahn-Tunnel zur Realisierung des Erdinger Ringschlusses, den Ausbau des Straßennetzes im Osten des Airports, die Erweiterung des Vorfelds Ost für zusätzliche Flugzeugparkpositionen oder Kohärenzmaßnahmen.

Dies habe laut Regierung von Oberbayern zur Folge, dass der Planfeststellungsbeschluss nicht mehr mit Ablauf von zehn Jahren außer Kraft trete, so der Flughafen. «Der Antrag der FMG diente lediglich der Klärung des rechtlichen Status Quo und stellt keine Weiterverfolgung der Planungen zum Bau einer dritten Startbahn dar.»

Grünen-Politiker sieht juristischen Trick

Kritik kommt von Johannes Becher von den Grünen im Bayerischen Landtag: «Laut Feststellungsbescheid der Regierung von Oberbayern soll das Baurecht für eine dritte Start- und Landebahn am Flughafen München unbefristet Gültigkeit behalten», schreibt Becher. «Demnach tritt eine Verjährung nicht ein, weil bereits mit verschiedenen Baumaßnahmen des betreffenden Planfeststellungsbeschlusses begonnen worden ist.»

Aus seiner Sicht handle es sich dabei jedoch um einen juristischen Trick – «denn es wurde nicht mit dem Bau der Startbahn selbst begonnen, sondern mit Straßen und einem S-Bahn-Tunnel, die dem Gesamtprojekt dritte Startbahn zugerechnet werden».

«Für die Menschen und Kommunen in der Flughafenregion ist diese Rechtsauffassung der Staatsregierung für ein ewiges Baurecht ein Schlag ins Gesicht», so der Grünen-Politiker. «Jahrelang wurde die Region in Sicherheit gewogen durch ein ‘auf Eis legen’ oder ‘Photovoltaik statt dritte Startbahn’-Ideen. Und jetzt kommt raus, dass trotz alldem an der Verwirklichung der dritte Startbahn festgehalten wird und die Verjährung ausgehebelt wurde.» Laut Bescheid rechne der Airport mit einer Realisierung der dritten Startbahn 2035.

«Inbetriebnahme für das Jahr 2035 vorgesehen»

Im Bescheid heißt es: «Die Realisierung der dritten Start- und Landebahn ist in der Mittel- und Langfristplanung der FMG mit einer Inbetriebnahme für das Jahr 2035 vorgesehen.» Dann folgt ein Verweis auf Seite 19 im Antrag, der auf den 31. Mai 2024 datiert. Dort ist zu lesen: «Die dritte Start- und Landebahn ist Gegenstand der Mittel- und Langfristplanung der FMG und soll nach deren Zielsetzung bis 2035 in Betrieb genommen werden.»