Letzte Aktualisierung: um 22:13 Uhr

Angepasste Icao-Regeln

Fluggesellschaften müssen bei Schäden künftig mehr zahlen

Wie viel Geld Fluglinien für Schäden an Personen, Gepäck oder Fracht zahlen müssen, ist im Montrealer Übereinkommen geregelt. Jetzt wurden die Haftungsgrenzen angehoben.

Bekannt ist das Regelwerk als Montrealer Übereinkommen. Mit dem Übereinkommen regelten die Mitgliedsstaaten der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation Icao 1999 Haftungsfragen für Schäden, die während eines Fluges an Personen, Gepäck oder Fracht entstehen. Sie gelten inzwischen in 136 Ländern und der EU.

Jetzt hat die Icao bekannt gegeben, die Haftungsgrenzen für Schäden zum 28. Dezember anzuheben. Dies geschieht alle fünf Jahre auf Basis der Inflation. Ausgedrückt werden sie in Sonderziehungsrechten, einer Art interner Währung des Internationalen Währungsfonds. Aktuell entspricht eines 1,23 Euro.

Bei Todesfall gibt es 17 Prozent mehr Entschädigung

So haften Fluggesellschaften künftig bei einem Todesfall mit bis zu 151,880 Sonderziehungsrechten oder umgerechnet rund 187.000 Euro. Das bedeutet eine Anhebung der Grenze um 17 Prozent. Nur wenn sie nicht beweisen können, nicht für den Schaden verantwortlich zu sein, können sie darüber hinaus belangt werden. Für einen verlorenen oder zerstörten Koffer bekommt man als Passagier künftig maximal 1519 Sonderziehungsrechte oder 1868 Euro (siehe Grafik).