Letzte Aktualisierung: um 1:25 Uhr

Notlandung des Airbus A220

Flugbegleiter von Swiss im Krankenhaus in Graz verstorben

Nach der Notlandung eines Airbus A220 in Graz musste ein Flugbegleiter notfallmäßig ins Krankenhaus eingeliefert werden. Jetzt ist der junge Swiss-Angestellte verstorben.

Tragische Nachricht von Swiss. Mit «großer Bestürzung und in tiefer Trauer» müsse man mitteilen, dass der nach der Notlandung in Graz ins Krankenhaus eingelieferte Flugbegleiter am 30. Dezember verstorben sei. Der junge Mann war Teil der Kabinenbesatzung von Flug LX1885 vom 23. Dezember von Bukarest nach Zürich, der wegen Rauch im Cockpit und in der Kabine notfallmäßig in Graz landen musste.

«Wir sind alle zutiefst schockiert über den Tod unseres geschätzten Kollegen. Die Nachricht lässt uns tieftraurig und fassungslos zurück. Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen des jungen Mannes, deren Schmerz unermesslich sein muss. Ich möchte der Trauerfamilie im Namen der gesamten Swiss-Belegschaft unser tief empfundenes Beileid aussprechen», kommentierte Jens Fehlinger, Chef von Swiss. Nach einer Triebwerkspanne hatte sich im Airbus A220 mit dem Kennzeichen HB-JCD starker Rauch gebildet. Der Flugbegleiter wurde daraufhin bewusstlos.

«Es ist ein schwarzer Tag für uns alle»

Er wurde seither auf der Intensivstation des Krankenhauses von Graz behandelt.«Es ist ein schwarzer Tag für uns alle. Dass wir ein Mitglied unseres Swiss-Teams verlieren, lässt mich tief bestürzt und sehr betroffen zurück. Wir stehen in dieser schwierigen Zeit zusammen und setzen alles daran, gemeinsam mit den zuständigen Behörden die Ursachen zu finden. Wir haben viele Fragen und wollen Antworten darauf», sagt Swiss-Operativchef Oliver Buchhofer.

Die Untersuchung des Zwischenfalls mit dem A220 mit dem Kennzeichen HB-JCD läuft noch immer. «Erste Analysen deuten auf ein bisher unbekanntes Fehlerbild hin», heißt es in einer Mitteilung von Swiss, die aeroTELEGRAPH vorliegt.  Sowohl Hersteller Pratt & Whitney als auch die Behörden hätten jedoch erklärt, dass kein «grundsätzliches, sicherheitsrelevantes Problem vorliegt».