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Europäische Kommission verwarnt 20 Fluggesellschaften wegen irreführender Klimaaussagen

Nach einer Klage des Europäischen Verbraucherverbandes BEUC haben die Europäische Kommission und die EU-Verbraucherbehörden Briefe an 20 Fluggesellschaften verschickt, in denen sie mehrere Arten potenziell irreführender umweltfreundlicher Angaben aufzeigen und sie auffordern, ihre Praktiken innerhalb von 30 Tagen mit dem EU-Verbraucherrecht in Einklang zu bringen. Sie konzentrierten sich dabei auf Behauptungen von Fluggesellschaften, dass die durch einen Flug verursachten CO2-Emissionen durch Klimaprojekte oder durch die Verwendung nachhaltiger Kraftstoffe ausgeglichen werden könnten, wozu die Verbraucherinnen und Verbraucher durch Zahlung zusätzlicher Gebühren beitragen könnten.

Man befürchte, dass die festgestellten Praktiken als irreführende Handlungen angesehen werden können, die nach Artikel 5, 6 und 7 der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verboten seien, so die EU-Kommission. Man habe mehrere Arten potenziell irreführender Praktiken von 20 Fluggesellschaften festgestellt:

– Erwecken des falschen Eindrucks, dass die Zahlung einer zusätzlichen Gebühr zur Finanzierung von Klimaprojekten mit geringeren Umweltauswirkungen oder zur Unterstützung der Verwendung alternativer Flugkraftstoffe die CO2-Emissionen verringern oder vollständig ausgleichen kann

– Verwendung des Begriffs nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF), ohne die Umweltauswirkungen solcher Kraftstoffe klar zu begründen

– Verwendung der Begriffe grün, nachhaltig oder verantwortungsbewusst in einer absoluten Weise oder Verwendung anderer impliziter grüner Aussagen

– Die Behauptung, dass sich die Fluggesellschaft auf eine Netto-Null-Treibhausgasemission oder eine zukünftige Umweltleistung zubewegt, ohne klare und überprüfbare Verpflichtungen, Ziele und ein unabhängiges Überwachungssystem

– den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen Rechner für die CO2-Emissionen eines bestimmten Fluges zu präsentieren, ohne ausreichende wissenschaftliche Beweise dafür zu liefern, ob eine solche Berechnung zuverlässig ist, und ohne Informationen über die für eine solche Berechnung verwendeten Elemente

– den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen Vergleich von Flügen hinsichtlich ihrer CO2-Emissionen zu präsentieren, ohne ausreichende und genaue Informationen über die Elemente zu liefern, auf denen der Vergleich beruht

Die Europäische Kommission und die Verbraucherschutz-Behörden forderten die Fluggesellschaften auf, innerhalb von 30 Tagen zu antworten und ihre Maßnahmenvorschläge zu erläutern, mit denen sie die Bedenken ausräumen wollen. Nach Erhalt der Antworten werde die Europäische Kommission Treffen mit den Fluggesellschaften organisieren, um die vorgeschlagenen Lösungen zu diskutieren. Außerdem wird sie die Umsetzung der vereinbarten Änderungen überwachen. Sollten die beteiligten Fluggesellschaften nicht die erforderlichen Schritte unternehmen, um die in dem Schreiben geäußerten Bedenken auszuräumen, können die Verbraucherschutz-Behörden beschließen, weitere Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, einschließlich Sanktionen.